Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
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"; ?>Unterrichtung über ein Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C; ME 02/2017 „Nichtauslösung einer Brandschutzklappe“
Datum des Ereignisses:
22.5.2017
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 24.05.2017 hat der Betreiber des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurden die Brandschutzklappen in einem Notstromdieselgebäude geprüft. Dabei verblieb eine der Brandschutzklappen trotz ordnungsgemäß funktionierender elektrischer Anregung in AUF-Stellung. Alle anderen dieser Brandabschnittsverriegelung zugeordneten Brandschutzklappen schlossen ordnungsgemäß. Die betroffene Brandschutzklappe wurde inspiziert. Dabei zeigte sich, dass der Öffnungshandhebel an der Führungsschiene streifte und die Kraft des Schließgewichts nicht ausreichte, um die Brandschutzklappe in die notwendige Drehbewegung zu versetzen. Somit hätte auch im Anforderungsfall die thermische Auslösung nicht funktioniert.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keineAuf die Anlage: keine
Im Brandfall wäre der brandschutztechnische Abschluss zwischen den beiden betroffenen Räumen nicht gewährleistet gewesen. Alle anderen Brandabschnittsverriegelungen haben auslegungsgemäß funktioniert. Alle Räume sind flächendeckend mit Brandmeldern ausgestattet, sodass die Branderkennung bereits in der frühen Brandentstehungsphase gewährleistet gewesen wäre. Darüber hinaus ist der betroffene Brandabschnitt mit einer Löschanlage abgesichert. Somit war die Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen stets gegeben.
Maßnahmen, Behebung:
Wiederherstellung der Schließfunktion durch Nacharbeiten der Handhebelführung. Anschließend erfolgreicher Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagen-betrieb und die Umgebung.