Tierkrankheiten und -seuchen
Staatliche Tierseuchenbekämpfung: Aufgaben und Ziele
Öffentliches Interesse, Gefahrenabwehr, Schutz der Gesundheit des Menschen und der Tiere sind Gründe für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Dazu bedarf es einer beträchtlichen Zahl von Tierärzten (in Ministerien, Regierungen, Veterinärämtern, Untersuchungsämtern, Tiergesundheitsdiensten), zu deren Aufgabengebieten auch die Durchführung von Untersuchungen zur Diagnose von Viehseuchen fällt.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften des Tierseuchengesetzes sind
- die Übertragbarkeit einer Krankheit durch den spezifischen Erreger von Tier zu Tier,
- die Möglichkeit der seuchenhaften Ausbreitung und
- das Auftreten bei Haustieren oder Süßwasserfischen.
Da durch Tierseuchen Schäden und Verluste oft großen Ausmaßes verursacht werden können, dienen die Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als auch der raschen Erkennung und Tilgung entstandener Seuchenherde. Schutz der Tierbestände vor übertragbaren Krankheiten mit ökonomischer Relevanz sowie Schutz vor einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im Handel sind dabei wichtigste Ziele.
Weiterführende Informationen
Tierkrankheiten
- Afrikanische Schweinepest (ASP)
- EIA - Ansteckende Blutarmut der Einhufer
- Fischseuchenseuchenbekämpfung
- Schmallenberg-Virus
- Vogelgrippe (Geflügelpest)
- Blauzungenkrankheit (BT)
- BSE-Diagnostik