Glauber: Wichtiger Beitrag zum Tierschutz in Bayern
Neues Förderprogramm für Wildtierauffangstationen
Pressemitteilung Nr. 110/26
Das Bayerische Umweltministerium fördert Wildtierauffangstationen in Bayern im Rahmen eines neu aufgelegten Förderprogramms mit insgesamt 150.000 Euro. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wildtierauffangstationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Arten- und Naturschutz in Bayern. Die meist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer versorgen verletzte oder verwaiste Tiere fachkundig, um sie anschließend wieder in die Natur zu entlassen. Mit dem neuen Förderprogramm stärken wir das bayernweite Hilfsnetz für unsere heimische Tierwelt und den Tierschutz nachhaltig. Von den Fördermitteln profitieren die Tiere und die vielen engagierten Menschen, die durch eine gute technische Ausstattung eine hochqualitative Arbeit leisten können. Gemeinsam schützen wir Bayerns heimische Wildtiere und bewahren die biologische Vielfalt." Mit dem neuen Förderprogramm wird die Anschaffung moderner Ausrüstung und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Auffangstationen unterstützt.
Ab dem 15. Oktober 2026 können gemeinnützige Vereine, die in Bayern eine Wildtierauffangstation betreiben, Anträge auf eine einmalige Förderung für eine ab 15. September 2026 getätigte Anschaffung notwendiger Geräte und Materialien für die vorübergehende Unterbringung und Pflege einheimischer Wildtiere stellen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, bei der bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten – mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Verein – übernommen werden. Gefördert werden beispielsweise Ausrüstungsgegenstände wie Gehege, Käfige, Sterilisatoren und Waschmaschinen, die für den Betrieb der meist ehrenamtlich geführten Stationen essenziell sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist die nachgewiesene Gemeinnützigkeit des Vereins sowie der Fokus auf die Versorgung heimischer Arten. Die Beantragung erfolgt digital über ein Erstattungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken. Die Maßnahme ist zeitlich befristet, die Ausgaben für Anschaffungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Weitere Informationen finden Interessierte auf den Webseiten des Bayerischen Umweltministeriums und der Regierung von Oberfranken:
