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Glauber: Öffentliche Trinkwasserversorgung soll in Bayern Vorrang haben

Niedrigwasser-Bilanz zeigt Herausforderungen

Pressemitteilung Nr. 177/25

Datum: 21.11.2025

Im neuen Bayerischen Wassergesetz soll festgelegt werden, dass Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Mit dem neuen Wassergesetz wollen wir die Trinkwasserversorgung in Bayern weiter stärken. Wir optimieren damit die Regelungen im Hinblick auf die klimabedingten Herausforderungen. Ein zentraler Baustein des neuen Gesetzes ist die weitere Stärkung der Trinkwasserversorgung. Dabei setzen wir auf den neuen Wassercent. Zusätzlich soll zukünftig gelten: Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung haben Vorrang vor anderen Nutzungen. Wir wollen gleichzeitig einen Ausverkauf und eine Privatisierung des bayerischen Grundwassers verhindern. Deshalb soll es zukünftig für die Übertragung einer wasserrechtlichen Entnahmeberechtigung eine Anzeigepflicht geben." Mit der Anzeigepflicht wird sichergestellt, dass die zuständige Behörde Kenntnis von einem bevorstehenden Rechtsübergang hat. So kann sie gegebenenfalls Maßnahmen wie beispielsweise eine Anpassung oder einen Widerruf der Gestattung ergreifen.

 

Die bestehenden Herausforderungen zeigt der aktuelle Niedrigwasser-Lagebericht Bayern, der die Situation zum hydrologischen Jahreswechsel am 31. Oktober bilanziert. Glauber: "Das Niedrigwasserjahr 2025 unterstreicht, dass unser Wasser wegen des Klimawandels einem dauerhaften Stresstest ausgesetzt ist. Mit dem neuen Wassergesetz gehen wir hier den nächsten entscheidenden Schritt. Daneben setzen wir auch weiterhin auf unsere umfassende Strategie 'Wasserzukunft Bayern 2050'."

 

Der Lagebericht zeigt insbesondere, dass es mit einer Mitteltemperatur von 9,3 °C von November 2024 bis Oktober 2025 in Bayern um 1,5 Grad zu warm war. Von den letzten 12 Monaten waren südlich der Donau neun und nördlich der Donau acht Monate zu trocken ausgefallen. Von November 2024 bis Juni 2025 gab es außerdem einen extrem niederschlagsarmen Acht-Monatszeitraum. In der 74-jährigen Beobachtungsreihe hatte es in Südbayern noch nie so wenig geregnet (432 Millimeter). In der Summe fielen im Abflussjahr 2025 (1. November 2024 bis 31. Oktober 2025) in Südbayern 853 Millimeter Niederschlag (das entspricht 79 Prozent vom Mittel 1971 bis 2000) und in Nordbayern 663 Millimeter (83 Prozent vom Mittel). Zu Beginn des hydrologischen Jahres 2026 zeigen rund 10 Prozent der Fließgewässer-Messstellen in Bayern für die Jahreszeit niedrige Abflussverhältnisse sowie 33 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen.

 

Der Ministerrat hat vor Kurzem den Weg für die Behandlung des neuen Bayerischen Wassergesetzes im Landtag freigemacht. Weitere Informationen dazu sind im Internet verfügbar unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/

Der Lagebericht ist im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt verfügbar unter https://www.nid.bayern.de/lage

 

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