Glauber: Neue Gentechnik braucht klare Regeln, Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher
Pressemitteilung Nr. 60/26
Aktuell werden auf europäischer Ebene Regelungen im Umgang mit den Neuen Genomischen Techniken (NGT) auf den Weg gebracht. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wir stehen zum Verbot für den Anbau von klassisch gentechnisch veränderten Organismen. Neue Gentechnik dagegen kann Chancen für klimaresistente Pflanzen und damit für eine nachhaltigere Landwirtschaft bieten. Gleichzeitig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, auch auf die neue Gentechnik auf ihren Tellern zu verzichten. Dazu sollte in Deutschland zeitnah die freiwillige 'Ohne-Gentechnik'-Kennzeichnung entsprechend erweitert werden." Daneben sprach sich Glauber auch gegen eine Patentierbarkeit derartig veränderter Pflanzen aus.
Hintergrund sind die aktuellen Pläne auf EU-Ebene, nach denen sogenannte NGT1-Pflanzen, deren Genom auf eine einfache Weise durch eine Genschere verändert wurde und diese Veränderung auch auf natürlichem Wege hätte eintreten können, zukünftig nicht mehr dem Gentechnikrecht unterfallen. NGT2-Pflanzen mit komplexeren Veränderungen sollen dagegen weiterhin dem strengen Gentechnikrecht unterliegen, sodass der Anbau wie bei sonstigen gentechnisch veränderten Pflanzen in den Mitgliedstaaten eingeschränkt oder auch untersagt werden kann.
Die NGT-Verordnung befindet sich im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Das Europäische Parlament behandelt aktuell in der zweiten Lesung Änderungsanträge. Die Abstimmung über die Änderungsanträge im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ist derzeit für den 15. Juni angesetzt.
