Sicherheitskonzept für Freisetzungen
In Freisetzungen werden gentechnisch veränderte Organismen zu Forschungszwecken gezielt in die Umwelt ausgebracht. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit. Für die Überwachung sind die zuständigen Behörden der Länder verantwortlich.
Wegen ihres experimentellen Charakters erfolgen Freisetzungen nur an wenigen Standorten und sind zeitlich befristet. Gegenüber der kommerziellen Nutzung (Inverkehrbringen) gelten deshalb für Freisetzungen deutlich höhere Anforderungen. Bisher wurden in erster Linie gentechnisch veränderte Pflanzen sowie einige wenige Mikroorganismen unter Freilandbedingungen getestet.
Da bei Freisetzungen eine Rückholbarkeit nicht für jeden Fall gewährleistet sein kann, wird bei der Risikobewertung eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Eine erste Risikobewertung erfolgt im Rahmen der Antragstellung durch den Projektleiter. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Genehmigungsbehörde berücksichtigt in ihrer Risikobewertung darüber hinaus besonders die Verwendung von Antibiotikaresistenzmarker. In Zusammenarbeit mit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit ermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anschließend das Gefährdungspotenzial des gentechnisch veränderten Organismus und legt bestimmte, auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Sicherheitsbestimmungen für die Versuche im Freiland verbindlich fest:
- Sicherheitsabstand zu benachbarten Feldern
- Mantelsaat zur Minimierung der Auskreuzung
- Kennzeichnung der Freisetzungsfläche
- Aufzeichnungspflicht
- Meldepflicht im Standortregister
Die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsbestimmungen wird von der zuständigen Landesbehörde kontrolliert. In Bayern sind dies die Bezirksregierungen von Oberbayern für Südbayern (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) und Unterfranken für Nordbayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken, Oberpfalz).
Seit Herbst 2009 finden in Bayern keine Freisetzungen mehr statt.
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel