Lebensmittelsicherheit in Bayern
Die Verbraucher haben Anspruch auf bestmögliche Lebensmittelsicherheit. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die Lebensmittelunternehmer. Dies ist gleichermaßen ein Grundsatz des EU-Lebensmittelrechts als auch bayerischen Verbraucherkonzepts, schmälert aber nicht unsere Verantwortung gegenüber dem Verbraucher. Deshalb optimiert Bayern die Strukturen in der Lebensmittelüberwachung und stärkt das Kontrollsystem nachhaltig, unter anderen durch bayernweit verbindliche Standards und Verfahren.
Dies sichert eine moderne und leistungsfähige Lebensmittelüberwachung in Bayern auch angesichts des sich rapide veränderndem Umfeld wie zum Beispiel die Entwicklungen im EU-Recht und in der Lebensmittelwirtschaft.
In Bayern gibt es über 200.000 Lebensmittelbetriebe.