Newsletter 01/23

Kommunal-Forum Schwaben


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Das „Kommunal-Forum“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz fand diesmal im Oktober im Regierungsbezirk Schwaben im „HoSchMi-Stadl“ in Holzgünz statt. Bereits zum fünften Mal sprach Herr Staatsminister Thorsten Glauber im Rahmen der Veranstaltungsreihe mit kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern direkt vor Ort über Themen wie Klimaschutz und Ressourcenschonung. Das nächste Kommunal-Forum ist im Regierungsbezirk Mittelfranken für Februar 2023 geplant.


Natürlich fürs Klima – Ideenwettbewerb „(Inter-)Kommunale Grüne Infrastruktur“


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Sie möchten die Grünen Infrastrukturen in ihrer Kommune verbessern? Nennen Sie uns Ihre Ideen, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Grüne Infrastrukturen wie Alleen, Bäche, Streuobstwiesen, Wälder und Moore sind natürliche Lösungen in Zeiten des Klimawandels. Als „Daseinsvorsorge in Grün“ ergänzen sie die bekannten Grauen Infrastrukturen – also Straßen, Schienen und Gebäude. Gemeinden und Städte bis zu 10.000 Einwohner (gerne gemeinsam mit größeren Nachbarkommunen über 10.000 Einwohner) können ihre Ideen bis zum 13. März 2023 online einreichen. Aus allen eingereichten Ideen werden sieben Projekte ausgewählt – eines pro Regierungsbezirk. Die ausgewählten Kommunen erhalten ein „Unterstützungspaket“ entsprechend einem Wert von je mindestens 10.000 Euro.

 

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Bayerischer Landtag beschließt Anpassung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes


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Zum 1. Januar 2023 trat eine Änderung des BayKlimaG in Kraft. Zentral ist die Verschärfung der bayerischen Klimaziele. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen pro Kopf um 65 % gegenüber 1990 verringert, bis 2040 die Klimaneutralität erreicht werden. Die Staatsregierung soll bereits 2023, die unmittelbare Staatsverwaltung 2028 klimaneutral sein. Den Kommunen wird Klimaneutralität bis 2028 empfohlen. Dazu baut der Freistaat seine Förderprogramme aus. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien liegen nun im überragenden öffentlichen Interesse. Landkreise und Bezirke dürfen nun selbst solche Anlagen errichten und betreiben. Ermöglicht wird der Zugriff auf die Kehrbuchdaten der Bezirksschornsteinfeger. Ab 1. März 2023 gilt nach Art. 44a BayBO eine Solardachpflicht für neue und grundlegend renovierte Gewerbe- und Industriegebäude, ab 1. Juli für sonstige Nichtwohngebäude.

 

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Neue Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 in Kraft


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Die Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten (Laufzeit bis Ende 2026; wird 2023 voraussichtlich mit jährlichen Mitteln in Höhe von 5,4 Mio. Euro ausgestattet) und schließen damit nahtlos an die außer Kraft getretenen KommKlimaFöR vom 05.12.2019 an. Die Richtlinie fördert strategische und investive Vorhaben der Kommunen zum Klimaschutz und zur Vorbereitung der Bewältigung des Klimawandels. Sie stellt höhere Anforderungen an die CO2-Einsparung und hat als neuen Fördertatbestand u.a. die Förderung der Einrichtung von Koordinierungsstellen zum Klimaschutz, um die Beratungskompetenz in den Landkreisen zu aktivieren und die Gründung von Energieagenturen vorzubereiten. Sie konzentriert sich noch stärker auf die Kommunen als zentrale Akteure und verbessert die Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes. Die Förderabwicklung erfolgt über die Sachgebieten 55.1 der zuständigen Bezirksregierungen.

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Bayerischer Klimaschutzpreis 2023: jetzt Vorschläge einreichen


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Bayernweit engagieren sich viele Menschen mit innovativen Projekten für den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel. Die Bayerische Staatsregierung zeichnet solche herausragende Initiativen mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis 2023 aus. Aspekte wie die Größe oder die finanziellen Mittel sind nicht entscheidend. Es zählen vor allem Idee, Konzept und Engagement. Vorschläge können bis zum 15.02.2023 eingereicht werden. Weitere Informationen und das Vorschlagsformular finden Sie auf der Website der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK).

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Leitfaden für Stadtbäume in Zeiten des Klimawandels


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Ein neuer Leitfaden für Stadtbäume im Klimawandel zeigt Kommunen und Planungsbüros, welche Baumart an welchem Ort in der Stadt gepflanzt werden sollte, um die Ökosystemleistungen von Stadtbäumen wie Beschattung, Luftbefeuchtung und Hitzeregulation optimal zu nutzen. Die Handlungsempfehlungen sollen langfristig bei der nachhaltig grünen Klimaanpassung in der Stadt helfen und zugleich die Stadtnatur stärken. Zudem zeigt der Leitfaden zukünftige Entwicklungen von städtischen Baumbeständen auf. Er wurde als Ergebnis zweier Projekte der angewandten Klimaforschung vom "Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung" (ZSK) der Technischen Universität München (TUM) erarbeitet. Die Projekte wurden mit über 300.000 Euro vom Bayerischen Umweltministerium finanziert. 

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Sieben Kommunen erhalten „European Energy Award“


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Im November 2022 zeichnete Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber sieben Kommunen mit dem „European Energy Award“ (eea) aus: Markt Buchenberg, Markt Bad Grönenbach, Gemeinde Pfronten, Stadt Mindelheim, Stadt Donauwörth und die Stadt Regensburg. Für besonders erfolgreiches Engagement erhielt die Gemeinde Wasserburg am Bodensee den „European Energy Award“ in Gold. Die europaweite Auszeichnung steht für herausragende Erfolge im Klima- und Energiebereich auf kommunaler Ebene. Regionaler Träger des „eea“ in Bayern ist das Energie- und Umweltzentrum Allgäu, das zusammen mit den Bayerische Energieagenturen e.V. den Kommunen auch als Berater zur Verfügung steht.

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Neufassung der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)


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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum 1. November 2022 die Förderrichtlinie LNPR neu gefasst. Weitere Zuwendungsmöglichkeiten für Vorhaben der Besucherlenkung zum Schutz der Natur und des Naturerlebnisses, sowie Streuobst- und Moorschutzmaßnahmen wurden aufgenommen. Gefördert werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume. Anträge können von Verbänden wie z. B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, Kommunen und Privatpersonen gestellt werden.

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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


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Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, welche private oder körperschaftliche Waldbesitzer sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. VNP Wald ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie, sowie zur Entwicklung und Förderung des Biotopverbundes Bayern. Anträge auf Teilnahme können für das kommende Jahr in der jetzt gestarteten Antragsperiode noch bis 31. Mai 2023 gestellt werden.

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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Offenland


Fotoquelle:Regierung von Niederbayern

Bereits über 25.000 bäuerliche Familienbetriebe in Bayern nehmen am Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP Offenland) teil und tragen damit ganz wesentlich zur Bewahrung einer vielfältigen Kulturlandschaft bei. Die Förderung zielt darauf ab, dass naturschutzfachlich wertvolle Flächen freiwillig so bewirtschaftet werden, dass die Lebensräume für Flora und Fauna erhalten und aufgewertet werden. Dadurch wird nicht nur der Artenreichtum gestärkt, sondern auch der Erholungswert für Einheimische und Gäste. Ab der kommenden Förderperiode gibt es höhere Förderungen und zusätzliche Maßnahmen. Förderanträge können bis Februar 2023 gestellt werden. 

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Amtliche Bekanntmachung der bayerischen „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“


Fotoquelle:Bayerische Staatsforsten

Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, können gemäß „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ vom Freistaat Bayern ausgeglichen werden. Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Die bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs wurden zum 01.01.2023 im Bayerischen Ministerialblatt amtlich bekannt gemacht. Hierzu wird der Ausgleichsregelung eine Karte mit den definierten Gebieten angefügt. Damit beginnt die Übergangsfrist von einem Jahr. Künftig hinzukommende Wolfsgebiete werden an gleicher Stelle mit Ablaufdatum der Übergangsfrist dargestellt. Weidetierhaltende werden aufgerufen, sich regelmäßig zu informieren.

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Mehrweg wird zur Pflicht


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Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste. Nach dieser sind Anbieter mit einer Ladenfläche von über 80m2 und mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff verbraucht und so Emissionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert werden. Gastronomen und Gastronminnen steht zum Nachkommen der Anzeigepflicht ein kostenloses Logo zum Download bereit.

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Kommunaler Umweltschutz in Bayern


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Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet Kommunen in seinem Internet-Auftritt einen Überblick und aktuelle Informationen zu kommunalen Umweltthemen - von „Siedlung, Landschaft, Natur“ über „Wasser“ bis zu „Infrastruktur, Luft und Lärm“. Zum Schwerpunktthema „Kommunaler Klimaschutz“ gibt es regionale „Klima-Steckbriefe“ als fachliche Grundlage für den Einstieg in die Klimaanpassung. Sie fassen die wichtigsten regionalen Auswirkungen und Folgen des Klimawandels auf Ebene der Regierungsbezirke und Klimaregionen zusammen und informieren über die Betroffenheit von Kommunen in zentralen Handlungsfeldern. 

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Clever in den Alltag - Verbraucherbildung an bayerischen Schulen


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Im Schuljahr 2021/2022 konnten wieder 77 Schulen als „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“ ausgezeichnet werden. Das vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium initiierte und mit dem Kultusministerium und dem Verbraucherverband VerbraucherService Bayern e.V. umgesetzte Programm zielt darauf Schülerinnen und Schüler fit für den Alltag als Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen. Auch in diesem Schuljahr können sich wieder alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern bewerben. Am Ende des Schuljahrs werden die erfolgreichen Schulen ausgezeichnet.

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Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie


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Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission im Rahmen eines neuen „Null-Schadstoff-Pakets“ einen Vorschlag zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt. Dieser enthält mehrere Maßnahmen, die schrittweise bis 2040 umgesetzt werden sollen. Beispielsweise wird die Energieneutralität des Abwassersektors angestrebt (z.B. durch Verringerung des Energieverbrauchs, Nutzung größerer Flächen einiger Kläranlagen zur Erzeugung von Solar-/Windenergie; Förderung der Wiederverwendung von Wasser und Verwendung von Klärschlamm zur Erzeugung von Biogas). Die Vorschläge werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. 

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Termine

·         Seminar mit Erfahrungsaustausch: „Wassergefahren erkennen - Grundlage für Schwammstädte“ (DWA Landesverband Bayern): 28.02.2023

·         Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023“ des Umweltbundesamts: bis voraussichtlich Ende Februar 2023
 

·         Starttermin Zertifikatskurs „Flächensparende Gemeindeentwicklung“ der Campus-Akademie für Weiterbildung der Universität Bayreuth: 28. und 29. April 2023



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Tel. 089 9214-00

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