Kommunal-Forum Schwaben

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Das
„Kommunal-Forum“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und
Verbraucherschutz fand diesmal im Oktober im Regierungsbezirk Schwaben im
„HoSchMi-Stadl“ in Holzgünz statt. Bereits zum fünften Mal sprach Herr
Staatsminister Thorsten Glauber im Rahmen der Veranstaltungsreihe mit
kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern direkt vor Ort über Themen
wie Klimaschutz und Ressourcenschonung. Das nächste Kommunal-Forum ist im
Regierungsbezirk Mittelfranken für Februar 2023 geplant.
Natürlich
fürs Klima – Ideenwettbewerb „(Inter-)Kommunale Grüne Infrastruktur“

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Sie
möchten die Grünen Infrastrukturen in ihrer Kommune verbessern? Nennen Sie
uns Ihre Ideen, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Grüne
Infrastrukturen wie Alleen, Bäche, Streuobstwiesen, Wälder und Moore sind
natürliche Lösungen in Zeiten des Klimawandels. Als „Daseinsvorsorge in
Grün“ ergänzen sie die bekannten Grauen Infrastrukturen – also Straßen,
Schienen und Gebäude. Gemeinden und Städte bis zu 10.000 Einwohner (gerne
gemeinsam mit größeren Nachbarkommunen über 10.000 Einwohner) können ihre
Ideen bis zum 13. März 2023 online
einreichen. Aus allen eingereichten Ideen werden sieben Projekte ausgewählt
– eines pro Regierungsbezirk. Die ausgewählten Kommunen erhalten ein
„Unterstützungspaket“ entsprechend einem Wert von je mindestens 10.000
Euro.
Bayerischer Landtag
beschließt Anpassung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

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Zum 1. Januar 2023 trat eine Änderung des BayKlimaG in
Kraft. Zentral ist die Verschärfung der bayerischen Klimaziele. Bis 2030
sollen die Treibhausgasemissionen pro Kopf um 65 % gegenüber 1990
verringert, bis 2040 die Klimaneutralität erreicht werden. Die
Staatsregierung soll bereits 2023, die unmittelbare Staatsverwaltung 2028
klimaneutral sein. Den Kommunen wird Klimaneutralität bis 2028 empfohlen.
Dazu baut der Freistaat seine Förderprogramme aus. Anlagen zur Erzeugung
erneuerbarer Energien liegen nun im überragenden öffentlichen Interesse.
Landkreise und Bezirke dürfen nun selbst solche Anlagen errichten und
betreiben. Ermöglicht wird der Zugriff auf die Kehrbuchdaten der
Bezirksschornsteinfeger. Ab 1. März 2023 gilt nach Art. 44a BayBO eine
Solardachpflicht für neue und grundlegend renovierte Gewerbe- und
Industriegebäude, ab 1. Juli für sonstige Nichtwohngebäude.
Neue Förderrichtlinien
Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 in Kraft

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Die Förderrichtlinien Kommunaler
Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023 sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten
(Laufzeit bis Ende 2026; wird 2023 voraussichtlich mit jährlichen Mitteln
in Höhe von 5,4 Mio. Euro ausgestattet) und schließen damit nahtlos an die
außer Kraft getretenen KommKlimaFöR vom 05.12.2019 an. Die Richtlinie
fördert strategische und investive Vorhaben der Kommunen zum Klimaschutz
und zur Vorbereitung der Bewältigung des Klimawandels. Sie stellt höhere
Anforderungen an die CO2-Einsparung und hat als neuen Fördertatbestand u.a.
die Förderung der Einrichtung von Koordinierungsstellen zum Klimaschutz, um
die Beratungskompetenz in den Landkreisen zu aktivieren und die Gründung
von Energieagenturen vorzubereiten. Sie konzentriert sich noch stärker auf
die Kommunen als zentrale Akteure und verbessert die Kombinierbarkeit mit
der Kommunalrichtlinie des Bundes. Die Förderabwicklung erfolgt über die
Sachgebieten 55.1 der zuständigen Bezirksregierungen.
Bayerischer
Klimaschutzpreis 2023: jetzt Vorschläge einreichen

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Bayernweit engagieren
sich viele Menschen mit innovativen Projekten für den Klimaschutz oder die
Anpassung an den Klimawandel. Die Bayerische Staatsregierung zeichnet
solche herausragende Initiativen mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis 2023
aus. Aspekte wie die Größe oder die finanziellen Mittel sind nicht
entscheidend. Es zählen vor allem Idee, Konzept und Engagement. Vorschläge
können bis zum 15.02.2023 eingereicht werden. Weitere Informationen und das
Vorschlagsformular finden Sie auf der Website der Landesagentur für Energie
und Klimaschutz (LENK).
Leitfaden für
Stadtbäume in Zeiten des Klimawandels

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Ein neuer Leitfaden für Stadtbäume im
Klimawandel zeigt Kommunen und Planungsbüros, welche Baumart an welchem Ort
in der Stadt gepflanzt werden sollte, um die Ökosystemleistungen von
Stadtbäumen wie Beschattung, Luftbefeuchtung und Hitzeregulation optimal zu
nutzen. Die Handlungsempfehlungen sollen langfristig bei der nachhaltig
grünen Klimaanpassung in der Stadt helfen und zugleich die Stadtnatur
stärken. Zudem zeigt der Leitfaden zukünftige Entwicklungen von städtischen
Baumbeständen auf. Er wurde als Ergebnis zweier Projekte der angewandten
Klimaforschung vom "Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung" (ZSK)
der Technischen Universität München (TUM) erarbeitet. Die Projekte wurden
mit über 300.000 Euro vom Bayerischen Umweltministerium finanziert.
Sieben
Kommunen erhalten „European Energy Award“

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Im November 2022 zeichnete Bayerns
Umweltminister Thorsten Glauber sieben Kommunen mit dem „European Energy
Award“ (eea) aus: Markt Buchenberg, Markt Bad Grönenbach, Gemeinde
Pfronten, Stadt Mindelheim, Stadt Donauwörth und die Stadt Regensburg. Für
besonders erfolgreiches Engagement erhielt die Gemeinde Wasserburg am
Bodensee den „European Energy Award“ in Gold. Die europaweite Auszeichnung
steht für herausragende Erfolge im Klima- und Energiebereich auf kommunaler
Ebene. Regionaler Träger des „eea“ in Bayern ist das Energie- und
Umweltzentrum Allgäu, das zusammen mit den Bayerische Energieagenturen e.V.
den Kommunen auch als Berater zur Verfügung steht.
Neufassung der
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz hat zum 1. November 2022 die Förderrichtlinie LNPR
neu gefasst. Weitere Zuwendungsmöglichkeiten für Vorhaben der
Besucherlenkung zum Schutz der Natur und des Naturerlebnisses, sowie
Streuobst- und Moorschutzmaßnahmen wurden aufgenommen. Gefördert werden
insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im
Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume. Anträge können von Verbänden
wie z. B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, Kommunen und
Privatpersonen gestellt werden.
Bayerisches
Vertragsnaturschutzprogramm Wald

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Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP
Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, welche private oder
körperschaftliche Waldbesitzer sowie Träger überbetrieblich durchgeführter
Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. VNP
Wald ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutzfachlicher
Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, der Bayerischen
Biodiversitätsstrategie, sowie zur Entwicklung und Förderung des
Biotopverbundes Bayern. Anträge auf Teilnahme können für das kommende Jahr
in der
jetzt gestarteten Antragsperiode noch bis 31. Mai 2023 gestellt werden.
Bayerisches
Vertragsnaturschutzprogramm Offenland

Fotoquelle:Regierung von Niederbayern
Bereits über 25.000 bäuerliche
Familienbetriebe in Bayern nehmen am Vertragsnaturschutzprogramm Offenland
(VNP Offenland) teil und tragen damit ganz wesentlich zur Bewahrung einer
vielfältigen Kulturlandschaft bei. Die Förderung zielt darauf ab, dass
naturschutzfachlich wertvolle Flächen freiwillig so bewirtschaftet werden,
dass die Lebensräume für Flora und Fauna erhalten und aufgewertet werden.
Dadurch wird nicht nur der Artenreichtum gestärkt, sondern auch der
Erholungswert für Einheimische und Gäste. Ab der kommenden Förderperiode
gibt es höhere Förderungen und zusätzliche Maßnahmen. Förderanträge können
bis Februar 2023 gestellt werden.
Amtliche
Bekanntmachung der bayerischen „Wolfsgebiete im Sinne des
Schadensausgleichs“

Fotoquelle:Bayerische Staatsforsten
Schäden, die Nutztierhaltern durch
Wolfsrisse entstehen, können gemäß „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“
vom Freistaat Bayern ausgeglichen werden. Aufgrund von EU-Vorgaben stellt
in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein
eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines
Schadensausgleiches dar. Die bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs
wurden zum 01.01.2023 im
Bayerischen Ministerialblatt amtlich bekannt gemacht. Hierzu wird der
Ausgleichsregelung eine Karte mit den definierten Gebieten angefügt. Damit
beginnt die Übergangsfrist von einem Jahr. Künftig hinzukommende
Wolfsgebiete werden an gleicher Stelle mit Ablaufdatum der Übergangsfrist
dargestellt. Weidetierhaltende werden aufgerufen, sich regelmäßig zu
informieren.
Mehrweg wird zur
Pflicht

Fotoquelle:StMUV
Seit Januar 2023 gilt eine
Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste.
Nach dieser sind Anbieter mit einer Ladenfläche von über 80m2 und mehr als
5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in
Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus
Kunststoff verbraucht und so Emissionen verringert, Ressourcen geschont und
die Umweltverschmutzung vermindert werden. Gastronomen und Gastronminnen
steht zum Nachkommen der Anzeigepflicht ein kostenloses Logo zum Download
bereit.
Kommunaler
Umweltschutz in Bayern

Fotoquelle:StMUV
Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet
Kommunen in seinem Internet-Auftritt einen Überblick und aktuelle
Informationen zu kommunalen Umweltthemen - von „Siedlung, Landschaft,
Natur“ über „Wasser“ bis zu „Infrastruktur, Luft und Lärm“. Zum
Schwerpunktthema „Kommunaler Klimaschutz“ gibt es regionale
„Klima-Steckbriefe“ als fachliche Grundlage für den Einstieg in die
Klimaanpassung. Sie fassen die wichtigsten regionalen Auswirkungen und
Folgen des Klimawandels auf Ebene der Regierungsbezirke und Klimaregionen
zusammen und informieren über die Betroffenheit von Kommunen in zentralen
Handlungsfeldern.
Clever in den Alltag -
Verbraucherbildung an bayerischen Schulen

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Im Schuljahr 2021/2022 konnten wieder 77
Schulen als „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“ ausgezeichnet werden.
Das vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium initiierte und mit dem
Kultusministerium und dem Verbraucherverband VerbraucherService Bayern e.V.
umgesetzte Programm zielt darauf Schülerinnen und Schüler fit für den
Alltag als Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen. Auch in diesem
Schuljahr können sich wieder alle allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen in Bayern bewerben. Am Ende des Schuljahrs werden die erfolgreichen
Schulen ausgezeichnet.
Novellierung der
Kommunalabwasserrichtlinie

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Im Oktober 2022 hat die Europäische
Kommission im Rahmen eines neuen „Null-Schadstoff-Pakets“ einen Vorschlag
zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt. Dieser
enthält mehrere Maßnahmen, die schrittweise bis 2040 umgesetzt werden
sollen. Beispielsweise wird die Energieneutralität des Abwassersektors
angestrebt (z.B. durch Verringerung des Energieverbrauchs, Nutzung größerer
Flächen einiger Kläranlagen zur Erzeugung von Solar-/Windenergie; Förderung
der Wiederverwendung von Wasser und Verwendung von Klärschlamm zur
Erzeugung von Biogas). Die Vorschläge werden jetzt vom Europäischen
Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.
Termine
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Seminar mit
Erfahrungsaustausch: „Wassergefahren erkennen - Grundlage für
Schwammstädte“ (DWA Landesverband Bayern): 28.02.2023
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Kommunalbefragung
„Klimaschutz in Kommunen 2023“ des Umweltbundesamts: bis voraussichtlich
Ende Februar 2023
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Starttermin Zertifikatskurs
„Flächensparende Gemeindeentwicklung“ der Campus-Akademie für Weiterbildung
der Universität Bayreuth: 28. und 29. April 2023
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