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Fotoquelle: StMUV
Liebe Leserinnen und Leser,
heute startet der erste
Kommunal-Newsletter des Jahres 2026.
Zu Beginn des neuen Jahres wünsche ich
Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg. Allen Entscheidungsträgern danke ich
für Ihren Einsatz und freue mich auf ein erfolgreiches Jahr voller
Chancen und gemeinsamer Erfolge.
Unsere Kommunen sind das Herzstück
Bayerns – hier leben, arbeiten und gestalten Menschen ihr direktes Umfeld.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung und dem Erhalt
unserer natürlichen Lebensgrundlagen - zentrale Aufgaben,
die wir gemeinsam vor Ort angehen müssen. Zudem
bietet die Veranstaltungsreihe „Kommunal-Forum“ auch in diesem Jahr wieder
eine wertvolle Plattform für Austausch und Vernetzung, um gemeinsam
Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.
Ihr Engagement vor Ort ist entscheidend,
um unsere Gemeinden lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten. Mit den
anstehenden Kommunalwahlen wird es wieder Veränderungen innerhalb der
kommunalen Familie geben. Allen scheidenden Mandatsträgern gelten mein besonderer
Dank und meine besten Wünsche für die Zukunft. Allen Bewerbern spreche ich
meine hohe Anerkennung aus für die Bereitschaft, Verantwortung zu
übernehmen. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen.
In der Hoffnung auf einen weiterhin guten
und fairen Wettbewerb um das Vertrauen der Menschen verbleibe ich mit den
besten Grüßen
Ihr
Thorsten Glauber, MdL
Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz
Novellierung Bayerisches Wassergesetz

Fotoquelle: StMUV
Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2025 den vom Bayerischen
Umweltministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die Novelle des
Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen.
Neben der Einführung des Wassercents wird das Wasserrecht unter dem
Leitgedanken „Bayerns Wasser sichern, vorsorgen und bewahren“ fit für die
Zukunft gemacht. Schwerpunkte sind u. a. die Schaffung eines Vorrangs der
öffentlichen Wasserversorgung und einer Anzeigepflicht bei der Übertragung
wasserrechtlicher Gestattungen (ausgenommen: Landwirtschaft und Erneuerbare
Energien), die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am
Hochwasserschutz sowie die konsequente Digitalisierung und weitere
Optimierungen im Verfahrensrecht. Das Abwasserabgabenrecht wird
modernisiert und künftig jede Kommune individuell betrachtet. Außerdem
erfolgt eine Optimierung des Wasserverbandsgesetzes, eine Flexibilisierung
der kommunalen Brauchwassernutzung sowie eine Klarstellung der Ausübung des
Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr.
Beteiligtenleistungen beim
Hochwasserschutz neu geregelt

Fotoquelle: Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle des Bayerischen
Wassergesetzes ist die Neuregelung der kommunalen Beteiligtenleistungen bei
staatlichen Hochwasserschutz-Vorhaben. Hierfür hatte das Umweltministerium
gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag erarbeitet.
Die Neuregelung sieht vor, dass sich die Kommunen zukünftig
mit 20 % an den Kosten für Planung, Bau und Grunderwerb beteiligen.
Kostensteigerungen werden dabei auf die „übliche“ Inflation gedeckelt,
darüber hinausgehende Kostensteigerungen trägt der Freistaat Bayern.
Gegenüber der bisherigen gelebten Praxis bedeutet die Neuregelung eine
Entlastung der Kommunen um rund 19 Millionen Euro im Jahr.
Im Rahmen einer Übergangsregelung für laufende Vorhaben
können die Kommunen bei den Wasserwirtschaftsämtern beantragen, dass für
Leistungen, die ab dem 01.01.2026 ausgeführt werden, ein Beteiligtensatz
von 20 % gilt. Die staatliche Unterstützung bei Hochwasserschutzmaßnahmen
in kommunaler Verantwortung erfolgt weiterhin nach den in der RZWas
geregelten Fördersätzen.
Klimaneutrale Staatsverwaltung

Fotoquelle: Andreas Zehm, LfU
Die Bayerische Staatsregierung setzt bei der
Klimaneutralstellung auf regionale Klimaschutzmaßnahmen. Zum Ausgleich
nicht vermeidbarer Emissionen der Staatsregierung und der unmittelbaren
Staatsverwaltung sollen in den kommenden Jahren gezielt Zertifikate aus
regionalen Klimaschutzprojekten eingesetzt werden. Das Landesamt für Umwelt
(LfU) hat bereits erste Zertifikate aus regionalen
Wald-Klimaschutzprojekten erworben. Nun startet eine weitere Ausschreibung
für Zertifikate aus Projekten zur Wiedervernässung von Mooren. Durch
praktikable Losgrößen und langfristige Vertragslaufzeiten sollen mit der
Ausschreibung auch Landschaftspflegeverbände, Kommunen und regionale
Projektentwickler motiviert werden, sich mit ihren Klimaschutzprojekten zu
bewerben.
Erfolgreich aktiviert: die kommunale
Landschaftsplanung auf Zukunftskurs

Fotoquelle: Julia Bail, Stadt Abensberg
Bayerische Kommunen stehen vor großen Zukunftsaufgaben, wie
Klimaanpassung, Hochwasserschutz oder Energiewende. Ein Wegbereiter bei der
Bewältigung dieser Aufgaben ist der kommunale Landschaftsplan. „Die
Relevanz spricht für sich – nun gilt es, sie in der Breite zu erkennen“ war
das Fazit anlässlich des Zweiten Landschaftsgipfels am 7. Oktober 2025 in
Nürnberg. Der Gipfel bildete den Abschluss des Projektes
„Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“, das vom
Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Bayerischen Akademie für
Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) im Auftrag des StMUV mit
ausgewählten Kommunen seit 2021 umgesetzt wurde.
Die Lösungsansätze waren dabei vielfältig. Nun sind sie
dokumentiert und unter www.landschaftsplanung.bayern.de zur
bayernweiten Anwendung verfügbar.
Ehrenauszeichnung
REGION.TRADITION.INNOVATION 2026 – Bewerbungsfrist 10. April 2026

Fotoquelle: StMUV
Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium
sucht auch 2026 wieder regional arbeitende Betriebe aus den Bereichen
Fleisch und Milch, die erfolgreich Tradition und Innovation miteinander
verbinden.
Mit der Auszeichnung "REGION.TRADITION.INNOVATION"
werden jährlich herausragende Betriebe geehrt. Auszeichnungswürdig
sind Aspekte, wie zum Beispiel besonders artgerechte Tierhaltung,
traditionelle Herstellungsverfahren auf modernem Niveau, innovative
tierschonende Verfahren im Bereich der Schlachtung oder auch Maßnahmen der
Verbraucherbildung.
Eigenbewerbungen und aussagekräftige Vorschläge durch
Privatpersonen oder Organisationen können formlos bis 10. April 2026 per
Mail eingereicht werden: ehrenauszeichnung@stmuv.bayern.de.
Veröffentlichungen
·
Landesagentur
für Energie und Klimaschutz: „Kompensation, Klimafonds & CO2-Preis –
Lösungsansätze für den Umgang mit unvermeidbaren Emissionen in
Kommunalverwaltungen“
·
StMUV:
Klimaanpassung: „Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort – Eine Arbeitshilfe
für Kommunen in Bayern“
·
Faltblatt:
„Klimaanpassung auf dem Dach“
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