Newsletter 01/26


Fotoquelle: StMUV

Liebe Leserinnen und Leser,

heute startet der erste Kommunal-Newsletter des Jahres 2026.

Zu Beginn des neuen Jahres wünsche ich Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg. Allen Entscheidungsträgern danke ich für Ihren Einsatz und freue mich auf ein erfolgreiches Jahr voller Chancen und gemeinsamer Erfolge.

Unsere Kommunen sind das Herzstück Bayerns – hier leben, arbeiten und gestalten Menschen ihr direktes Umfeld. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen - zentrale Aufgaben, die wir gemeinsam vor Ort angehen müssen. Zudem bietet die Veranstaltungsreihe „Kommunal-Forum“ auch in diesem Jahr wieder eine wertvolle Plattform für Austausch und Vernetzung, um gemeinsam Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.

Ihr Engagement vor Ort ist entscheidend, um unsere Gemeinden lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten. Mit den anstehenden Kommunalwahlen wird es wieder Veränderungen innerhalb der kommunalen Familie geben. Allen scheidenden Mandatsträgern gelten mein besonderer Dank und meine besten Wünsche für die Zukunft. Allen Bewerbern spreche ich meine hohe Anerkennung aus für die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen.

In der Hoffnung auf einen weiterhin guten und fairen Wettbewerb um das Vertrauen der Menschen verbleibe ich mit den besten Grüßen

Ihr

Thorsten Glauber, MdL
Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz


Novellierung Bayerisches Wassergesetz


Fotoquelle: StMUV  

Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2025 den vom Bayerischen Umweltministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Neben der Einführung des Wassercents wird das Wasserrecht unter dem Leitgedanken „Bayerns Wasser sichern, vorsorgen und bewahren“ fit für die Zukunft gemacht. Schwerpunkte sind u. a. die Schaffung eines Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung und einer Anzeigepflicht bei der Übertragung wasserrechtlicher Gestattungen (ausgenommen: Landwirtschaft und Erneuerbare Energien), die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Hochwasserschutz sowie die konsequente Digitalisierung und weitere Optimierungen im Verfahrensrecht. Das Abwasserabgabenrecht wird modernisiert und künftig jede Kommune individuell betrachtet. Außerdem erfolgt eine Optimierung des Wasserverbandsgesetzes, eine Flexibilisierung der kommunalen Brauchwassernutzung sowie eine Klarstellung der Ausübung des Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr.

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Beteiligtenleistungen beim Hochwasserschutz neu geregelt


Fotoquelle: Wasserwirtschaftsamt Traunstein

Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist die Neuregelung der kommunalen Beteiligtenleistungen bei staatlichen Hochwasserschutz-Vorhaben. Hierfür hatte das Umweltministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag erarbeitet.

Die Neuregelung sieht vor, dass sich die Kommunen zukünftig mit 20 % an den Kosten für Planung, Bau und Grunderwerb beteiligen. Kostensteigerungen werden dabei auf die „übliche“ Inflation gedeckelt, darüber hinausgehende Kostensteigerungen trägt der Freistaat Bayern. Gegenüber der bisherigen gelebten Praxis bedeutet die Neuregelung eine Entlastung der Kommunen um rund 19 Millionen Euro im Jahr.

Im Rahmen einer Übergangsregelung für laufende Vorhaben können die Kommunen bei den Wasserwirtschaftsämtern beantragen, dass für Leistungen, die ab dem 01.01.2026 ausgeführt werden, ein Beteiligtensatz von 20 % gilt. Die staatliche Unterstützung bei Hochwasserschutzmaßnahmen in kommunaler Verantwortung erfolgt weiterhin nach den in der RZWas geregelten Fördersätzen.

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Klimaneutrale Staatsverwaltung
  


Fotoquelle: Andreas Zehm, LfU

Die Bayerische Staatsregierung setzt bei der Klimaneutralstellung auf regionale Klimaschutzmaßnahmen. Zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der Staatsregierung und der unmittelbaren Staatsverwaltung sollen in den kommenden Jahren gezielt Zertifikate aus regionalen Klimaschutzprojekten eingesetzt werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat bereits erste Zertifikate aus regionalen Wald-Klimaschutzprojekten erworben. Nun startet eine weitere Ausschreibung für Zertifikate aus Projekten zur Wiedervernässung von Mooren. Durch praktikable Losgrößen und langfristige Vertragslaufzeiten sollen mit der Ausschreibung auch Landschaftspflegeverbände, Kommunen und regionale Projektentwickler motiviert werden, sich mit ihren Klimaschutzprojekten zu bewerben.

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Erfolgreich aktiviert: die kommunale Landschaftsplanung auf Zukunftskurs


Fotoquelle: Julia Bail, Stadt Abensberg  

Bayerische Kommunen stehen vor großen Zukunftsaufgaben, wie Klimaanpassung, Hochwasserschutz oder Energiewende. Ein Wegbereiter bei der Bewältigung dieser Aufgaben ist der kommunale Landschaftsplan. „Die Relevanz spricht für sich – nun gilt es, sie in der Breite zu erkennen“ war das Fazit anlässlich des Zweiten Landschaftsgipfels am 7. Oktober 2025 in Nürnberg. Der Gipfel bildete den Abschluss des Projektes „Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“, das vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) im Auftrag des StMUV mit ausgewählten Kommunen seit 2021 umgesetzt wurde.

Die Lösungsansätze waren dabei vielfältig. Nun sind sie dokumentiert und unter www.landschaftsplanung.bayern.de zur bayernweiten Anwendung verfügbar.

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Ehrenauszeichnung REGION.TRADITION.INNOVATION 2026 – Bewerbungsfrist 10. April 2026


Fotoquelle: StMUV  

Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium sucht auch 2026 wieder regional arbeitende Betriebe aus den Bereichen Fleisch und Milch, die erfolgreich Tradition und Innovation miteinander verbinden.

Mit der Auszeichnung "REGION.TRADITION.INNOVATION" werden jährlich herausragende Betriebe geehrt. Auszeichnungswürdig sind Aspekte, wie zum Beispiel besonders artgerechte Tierhaltung, traditionelle Herstellungsverfahren auf modernem Niveau, innovative tierschonende Verfahren im Bereich der Schlachtung oder auch Maßnahmen der Verbraucherbildung.

Eigenbewerbungen und aussagekräftige Vorschläge durch Privatpersonen oder Organisationen können formlos bis 10. April 2026 per Mail eingereicht werden: ehrenauszeichnung@stmuv.bayern.de.

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Veröffentlichungen

·         Landesagentur für Energie und Klimaschutz: „Kompensation, Klimafonds & CO2-Preis – Lösungsansätze für den Umgang mit unvermeidbaren Emissionen in Kommunalverwaltungen“

·         StMUV: Klimaanpassung: „Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort – Eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern“

·         Faltblatt: „Klimaanpassung auf dem Dach“



Impressum

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Kontaktstelle für Kommunen
www.stmuv.bayern.de/service/kommunal/


Redaktion:
Kontaktstelle Kommunen
E-Mail: kommunales@stmuv.bayern.de
Tel. 089 9214-00

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