Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern
In Bayern werden seit 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut. Damit ist Bayern de facto gentechnikanbaufrei.
Gentechnisch veränderte Pflanzen, die kommerziell angebaut werden können, bedürfen einer EU-weiten Zulassung. Derzeit besitzt in der Europäischen Union nur die gentechnisch veränderte Maislinie MON 810 eine Anbaugenehmigung.
Jeder, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will, muss dieses Vorhaben im öffentlich zugänglichen Standortregister spätestens drei Monate vorher eintragen.
Wegen möglicher Umweltrisiken gilt seit April 2009 in Deutschland, wie auch in acht weiteren EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, Bulgarien, Polen, Italien), ein Anbauverbot für alle MON 810-Sorten.
Die Anbaugenehmigung vom Frühjahr 2010 für die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora wurde am 13.12.2013 vom Gericht der Europäischen Union aufgrund von Verfahrensfehlern für nichtig erklärt. Amflora wurde in Bayern nie angebaut.
Weiterführende Informationen
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
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- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel