Grüne Gentechnik - Haltung Bayerns
In weiten Teilen der bayerischen Bevölkerung stößt der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Lebensmitteln auf große Skepsis. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK SE vom Sommer 2017 lehnen 83 Prozent der Befragten in Bayern den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab.
Bayern bietet seiner Bevölkerung durch seine landschaftliche Schönheit, seinen großen Na-turreichtum und seine hohen Umweltstandards eine einzigartige Lebensqualität. Dazu trägt eine kleinräumige, strukturreiche Landwirtschaft erheblich bei. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist damit nicht vereinbar. Seit Herbst 2009 werden in Bayern weder gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut noch zu Forschungszwecken freigesetzt. Dies gilt es auch in Zukunft zu erhalten.
Auf der politischen Agenda stehen folgende Themen:
Keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bayerns Feldern
Dem Vorsorgegedanken, wie er im Gentechnikgesetz verankert ist, kommt besondere Bedeutung zu. Dies wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zum Gentechnikgesetz bestätigt. Ökologische und wirtschaftliche Risiken sind noch nicht ausreichend geklärt. Sowohl der kommerzielle Anbau als auch das gezielte Ausbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen in die Umwelt (Freisetzungen) werden abgelehnt.
Das bereits im April 2009 vom Bundeslandwirtschaftsministerium verhängte Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais MON 810 war ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg Bayerns zur Gentechnikanbaufreiheit.
Über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen selbst bestimmen
Bayern engagiert sich seit vielen Jahren mit großem Erfolg gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Das gemeinsame Ziel ist, dass Bayern gentechnikanbaufrei bleibt. Diese Position wird vom Bayerischen Landtag unterstützt.
Der Freistaat hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Regionen selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden können. 2010 hat die EU-Kommission eine entsprechende Regelung zur Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten (sog. Opt out-Regelung) vorgeschlagen. Am 2. April 2015 ist die EU-Änderungsrichtlinie 2015/412 in Kraft getreten, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen davon (Regionen) zu beschränken oder zu untersagen. Die Einigung auf EU-Ebene über die Opt out-Regelung stellt einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur Gentechnikanbaufreiheit in Bayern dar.
Deutschland hat diese Richtlinie für alle derzeit zur Entscheidung über den Anbau anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen genutzt und Ende September 2015 die Antragsteller über die Kommission aufgefordert, den geografischen Geltungsbereich ihrer Anträge so anzupassen, dass das gesamte deutsche Hoheitsgebiet vom Anbau ausgeschlossen wird. Dieser Forderung haben die Antragsteller nicht widersprochen. Wenn diese Pflanzen in Europa zugelassen werden, ist ein Anbau in Bayern somit ausgeschlossen. Für die einzige derzeit in Europa zum Anbau zugelassene Maislinie, den Maiszünslerresistenten Mais MON 810, wurde 2016 der geografische Geltungsbereich der Zulassung entsprechend angepasst und der Anbau u. a. in Deutschland untersagt. Damit bleibt Bayern auf absehbare Zeit gentechnikanbaufrei.
Trotz dieser Erfolge dringt Bayern auf eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. Der Freistaat setzt dabei auf bundesweite Verbote, damit auch künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland rechtssicher untersagt werden kann, falls ein Antragsteller der Aufforderung nach einer Anpassung des geografischen Geltungsbereichs nicht nachkommen sollte. Der Bundesrat hat den Weg bereits vorgezeichnet. Nach einem von Bayern initiierten Bundesratsbeschluss vom April 2014 sollen Anbauverbote vorrangig national einheitlich ausgesprochen werden. Wenn aber der Bund nicht handeln kann oder will, muss Bayern auch selbst aktiv werden können.
Stark im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen
Im Februar 2014 hat der Ministerrat beschlossen, dass Bayern dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beitritt. Mit seinem Beitritt am 10. April 2014 hat der Freistaat auf europäischer Ebene ein starkes Signal gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzt.
Die im Netzwerk organisierten Regionen unterstützen die Erschließung gentechnikfreier Rohstoffquellen in der Landwirtschaft. Mit der Bayerischen Eiweißinitiative hat der Freistaat bereits vor Jahren ein Programm aufgelegt, um heimische Eiweißfuttermittel besser zu nutzen. Auch weitere Ziele des Netzwerks wie Maßnahmen zur Sicherstellung von gentechnik-freiem Saatgut werden in Bayern schon lange verfolgt.
Das Netzwerk hat 64 Mitglieder, unter anderem 11 deutsche Länder, 18 Regionen aus Frankreich, 13 Regionen aus Italien und alle Bundesländer Österreichs.
Bayern hat das Naturschutzrecht für möglichst große Abstände zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen genutzt
Bayern hat als erstes Land die Möglichkeiten des Naturschutzrechts genutzt, um Risiken der Grünen Gentechnik für die Natur soweit wie möglich auszuschließen. Das Bayerische Naturschutzgesetz setzt hier ein deutliches Signal. Bayern dehnt den Schutzbereich auf 1.000 m um Natura 2000-Gebiete aus. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen innerhalb dieses Bereichs ist nun eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Bayern ist seit Herbst 2009 gentechnikanbaufrei und hat alle Voraussetzungen geschaffen, dass dies auch auf absehbare Zeit so bleiben wird.
Freiwillige gentechnikanbaufreie Regionen in Bayern
Bayerns Landwirte können freiwillig auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Vor allem auf kommunaler Ebene gibt es viele freiwillige Initiativen.
Mit der Initiative „Gentechnikanbaufreie Kommune in Bayern“ setzen die Bayerische Staatsregierung und Kommunen seit dem Jahr 2011 gemeinsam ein Zeichen gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Bayerische Kommunen, die sich bewusst zu einer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihren kommunalen Flächen bekennen, sich für den Erhalt einer kleinteiligen und strukturreichen Landwirtschaft ohne Gentechnik aussprechen und bei der Landwirtschaft dafür werben, freiwillig auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, können sich beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz registrieren lassen und unter dem bayernweit einheitlichen Logo "Gentechnikanbaufreie Kommune" auftreten. Über 220 Gemeinden, Städte und Landkreise haben sich der Kampagne angeschlossen.
Bayern unterstützt die Sicherheitsforschung
Bayern setzt weiterhin auf eine eigenständige staatliche Sicherheitsforschung zum Nutzen von Verbraucher und Umwelt. Verunreinigungen von Produkten durch gentechnisch veränderte Bestandteile (z. B. in Importware) müssen zuverlässig festgestellt werden können.
Weiterführende Informationen
- Gentechnik in Bayern
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Sicherheit und Überwachung
- Gentechnikanbaufreie Kommunen in Bayern
Links
- Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - EUR-LEX
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/321 der Kommission vom 3. März 2016 zur Anpassung des geografischen Geltungsbereichs der Zulassung zum Anbau von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) der Sorte MON 810 (MON-ØØ81Ø-6)
- Bayerische Eiweißinitative - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
- Untersuchung von konventionellem Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile (LGL)
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel