Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Bayern
Aktionsplanung
Mit der Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetztes vom 01.07.2008 sind in Bayern für die Aktionsplanung an übergeordneten Verkehrsträgern, also Bundesautobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen, die Regierungen zuständig.
An Bundes- und Staatsstraßen sowie in Ballungsräumen auch für sonstige Lärmquellen bleibt es bei der bundesrechtlich im Bundes-Immissionschutzgesetz festgelegten Zuständigkeit der Gemeinden.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG führt das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b BImSchG außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern durch.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur zentralen Lärmaktionsplanung fand vom 28.02. – 28.03.2019 statt.
Die offizielle Bekanntmachung wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2019 Nr. 66) veröffentlicht.
(siehe "Weiterführende Informationen am Seitenende")
Kartierung
Kartierungsumfang
Von der zweiten Kartierungsphase waren in Bayern
- ca. 7.200 km Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen außerhalb der Ballungsräume,
- ca. 2.300 km Schienenwege,
- die 8 Ballungsräume
- München,
- Nürnberg,
- Augsburg,
- Erlangen,
- Fürth,
- Ingostadt,
- Regensburg,
- sowie Würzburg
- und die beiden Großflughäfen München und Nürnberg
betroffen.
Grundlage für das Verkehrsaufkommen auf Straßen ist die bundesweit einheitlich durchgeführte Straßenverkehrszählung 2010.
Bis 30.12.2012 (Stufe 2 der Kartierung) wurden auch Lärmkarten für die Ballungsräume
- Würzburg,
- Regensburg,
- Ingolstadt,
- Fürth
- und Erlangen
ausgearbeitet.
Außerhalb der Ballungsräume wurden ca. 4.100 Kilometer Hauptverkehrsstraßen gegenüber 2007 zusätzlich bei der Lärmkartierung berücksichtigt.
Durchführung der Kartierung
Alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen (Kfz), die oben genannten Ballungsräume sowie Großflughäfen hat zentral das Landesamt für Umwelt kartiert, das auch den betroffenen Gemeinden kostenlos die Ergebnisse zur Verfügung stellt. Die Berechnungen wurden nach Ausschreibung an schalltechnische Beratungsbüros vergeben, die die Eingangsdaten auch auf Plausibilität überprüft haben.
EG-Umgebungslärmrichtlinie - Ausblick
Seit Jahrzehnten wird die Landaufnahme für die verschiedensten Zwecke der Bestandsverwaltung und Planung verfeinert. Neue Methoden der Landvermessung, wie Laserscanning und GPS, liefern Geometriedaten mit bisher nicht gekannter Vollständigkeit, Präzision und Automatisierung. Daher wird die Datengewinnung für den Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie laufend besser und preiswerter.
Hierzu tragen auch die Arbeiten an der gemeinsamen Geodateninfrastruktur (GDI) Bayern bei, die von der Bayerischen Vermessungsverwaltung vorangetrieben werden. Vergleichbares gilt für die Computerberechnungen, mit denen über die Geometrie- und Sachdaten die strategischen Lärmkarten gewonnen werden. Diese Entwicklungen werden die genauen Abbildungen der realen Lärmsituation und der Betroffenheiten zunehmend verbessern.
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur zentralen Lärmaktionsplanung - 11.11. - 23.12.2019
- Umgebungslärm Bayern
- Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern - Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 444 vom 30.10.2019
Kartierungsumfang
- Von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr betroffene Kommunen (Karte) Grundlage ist der Fahrplan der DB AG aus dem Jahre 2006 - Stand: 29.01.2013 (PDF, 278 KB)
- Liste der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz - Stand: 18.01.2013 (PDF, 261KB)
- Liste der Hauptverkehrsstraßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz in kommunaler Baulast - Stand 31.01.2013 (PDF,11 KB)
- Umgebungslärmkartierung Schienenwege D (Eisenbahnen des Bundes)