BSE-Diagnostik
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legt jährlich Programme zur Überwachung und zur Tilgung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (TSE) der Europäischen Kommission vor.
Zur Überwachung der epidemiologischen Situation unter anderem bei Schlachtrindern über 96 Monaten, die in Deutschland oder in bestimmten Mitgliedstaaten geboren wurden, ist dabei eine gesetzliche Testpflicht vorgesehen. Zur Testung wird ein sog. Schnelltest eingesetzt.
Die Kosten für die Schnelltest werden durch Verrechnung der Finanzhilfe der Gemeinschaft bezuschusst bzw. abgedeckt.
Verfahren:
Mit der jährlichen Entscheidung der Kommission wird das vorgelegte Überwachungs- bzw. Tilgungsprogramm genehmigt sowie der Kofinanzierungsbetrag für die Tests an Rindern festgelegt. Nach Abzug des geltenden Kofinanzierungsbetrages wird den Wirtschaftsbeteiligten schriftlich die Höhe des noch verbleibenden Rechnungsbetrags für die Schnelltests mitgeteilt oder, sofern die Höhe der Finanzhilfe der Gemeinschaft (der sog. Kofinanzierungsbetrag) die Kosten für die Durchführung der Schnelltests vollständig abdeckt, keine Kosten in Rechnung gestellt.
Die Begünstigten sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der VO (EG) 702/2014. Die Beihilfe wird den Begünstigten nicht durch direkte Zahlung von Geldbeträgen gewährt.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sind gem. Art. 1 Absatz 5 Buchstabe a) der VO (EU) 702/2014 ausgeschlossen.