Vogelgrippe (Geflügelpest)
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Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen (Wild-)Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie zum Beispiel Enten und Gänse befällt. Die "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Haus- und Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Eine Ansteckung des Menschen über infiziertes Geflügel/infizierte (Wild-)Vögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt.
Aktuell:
Bereits seit Ende Juli 2020 ist aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet worden. Die betroffenen Regionen liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen.
Seit Ende Oktober 2020 wurden zahlreiche Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste in Deutschland und den angrenzenden Staaten festgestellt. In Folge des aktuell sehr dynamischen Geschehens sind mittlerweile Bundesländer in ganz Deutschland betroffen. Zudem sind bereits mehrere Haus- und Nutzgeflügelbestände in Europa und Deutschland von der Geflügelpest betroffen.
Ausbrüche bei Wildvögeln in Bayern:
Seit November 2020 sind in Bayern Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Durch die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden wurden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung einer Ausbreitung getroffen. Hierzu zählt unter anderem eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt mit potentiell infizierten Wildvögeln zu verhindern.
Für den Handel bestehen mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine Beschränkungen.
Um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden, sollen verendete oder krank erscheinende Tiere nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden. Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, sollen entsprechende Funde daher dem örtlich zuständigen Veterinäramt melden. Diese organisieren sodann das Einsammeln und Beproben der Tiere.
Monitoring verstärkt:
Aufgrund des aktuellen Vogelzugs in Bayern gilt es wachsam zu sein und mögliche Ausbrüche frühzeitig zu erkennen. Hierzu finden ganzjährig und über das Land verteilt verschiedene Monitorings in Geflügelbeständen sowie in der Wildvogelpopulation statt. Der erste Fall von Geflügelpest in Bayern konnte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings nachgewiesen werden, bei welchem verendet aufgefundene Wildvögel auf Tierkrankheiten untersucht werden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation in Bayern zeitnah feststellen zu können, wurde das bayerische Wildvogelmonitoring – im Sinne eines Frühwarnsystems – nochmals intensiviert. Zusätzlich wird intensiv die (inter-)nationale Lage und Entwicklung beobachtet.
Geflügelhalterinnen/-halter müssen wachsam sein:
Für alle Geflügelhalterinnen/-halter in Bayern gilt, die allgemeinen Schutzmaßregeln und Biosicherheitsmaßnahmen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen, sodass jeder direkte oder indirekte Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel verhindert werden kann.
Weiterführende Informationen
- Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Untersuchungszahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Weitere Informationen und Merkblätter zur Vogelgrippe
- Fragen und Antworten zur Geflügelpest
- Informationen der EU-Kommission über die Geflügelpest (Vogelgrippe) in Englisch
- Robert Koch-Institut zur Vogelgrippe
- Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit)