HÄrtefallfonds für Tierheime
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.03.2023, Az. 47c-G7100-2022/170-22
Mit 2 Millionen Euro werden Bayerns Tierheime zusätzlich in der Energiekrise unterstützt. Die Mittel aus dem Härtefallfonds können nun abgerufen werden.
Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen (insbesondere Gnadenhöfe, Tierasyle, Lebenshöfe) in Bayern. Antragstellung und Nachweis erfolgen anhand einheitlicher Formblätter. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Antrag der jeweiligen Einrichtung mit Nachweis der Energiekostensteigerung und der damit verbundenen Existenzgefährdung.
Die Anträge werden einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut. Anträge auf Unterstützungsleistungen müssen spätestens zum 30. September 2023 bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Diese Bekanntmachung tritt am 14.03.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.