Förderung von Wildtierauffangstationen
Der Freistaat Bayern fördert im Jahr 2026 einmalig die Anschaffung von Ausrüstung und Ausstattung für in Bayern ansässige Wildtierauffangstationen.
Förderziel
Unterstützung der fachgerechten Unterbringung und Pflege heimischer Wildtiere in Wildtierauffangstationen, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Gefördert werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, (z. B. Käfige, Waschmaschinen, Gehegeausstattung). Ein antragsberechtigter Verein erhält nur einmalig eine Förderung.
Förderumfang
Die Förderung wird im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 10.000 €, der Mindestbetrag 500 € bei einem anteiligen Fördersatz von 50 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ausschlüsse
Nicht gefördert werden Verbrauchsmaterialien (z. B. Futter, Medikamente, Reinigungsmittel), Tierarztkosten oder die Ausstattung von Büro- und Sozialräumen.
Verfahren
Die Beantragung erfolgt digital im Erstattungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken. Auf der Webseite der Regierung von Oberfranken steht ein Antragsformular zur Verfügung. Anträge auf Förderung können ab dem 15.10.2026 bis zum 31.12.2026 gestellt werden für Anschaffungen ab dem 15.09.2026 bis zum 31.12.2026; ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum bzw. Datum des Kaufbelegs.
