Bernhard: Mehr Rechtssicherheit beim Feinstaub - Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht
Pressemitteilung Nr. 257/08
Keine neuen Verpflichtungen durch das Urteil
+++ Ab sofort herrscht mehr Rechtssicherheit, so Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der ein individuelles Klagerecht im Zusammenhang mit der EU-Feinstaubrichtlinie bejaht hat. Bernhard: Ich bin froh, dass eine lang und kontrovers diskutierte Grundsatzfrage entschieden ist. Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht, deshalb ergibt sich aus dem Urteil kein zusätzlicher Handlungsbedarf. In allen bayerischen Städten mit Überschreitung der zulässigen Tagesmittel bestehen bereits Luftreinhalte-/ Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung. So wurde beispielsweise in München durch Fortschreibung des Luftreinhalte-/ Aktionsplans bereits das Lkw-Transitverbot eingeführt, die Einführung der Umweltzone ist für den 1.10.2008 angestrebt. Aber lokale und regionale Maßnahmen allein können nach den Worten Bernhards das Problem nicht lösen. Für die Einhaltung der Grenzwerte werden weitere Maßnahmen erforderlich sein. So ist beispielsweise die Europäische Union bei der Fortschreibung LKW-Abgasgrenzwerte gefordert. Die EU muss den Mitgliedstaaten das Handwerkszeug mitgeben, damit die Grenzwerte eingehalten werden können, so Bernhard. +++