Glauber: Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen werden erhöht
Pressemitteilung Nr. 56/25
Der Freistaat erhöht die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Entlang unserer Gewässer sollen blühende Bänder entstehen, die sich als Lebensadern für Tiere und Pflanzen durch Bayern ziehen. Das schafft ökologisch funktionsfähige Fließgewässer und Auen sowie eine noch bessere Vernetzung der Lebensräume. Gewässerrandstreifen sind ein großer Schritt zu mehr Artenvielfalt und Gewässerschutz. Die Umsetzung erfolgt in enger Partnerschaft mit den Landnutzern." Mit der Aktualisierung der entsprechenden bayerischen Richtlinie zum 8. Mai werden die Ausgleichszahlungen von 500 Euro pro Hektar auf 675 Euro pro Hektar erhöht. Insgesamt profitieren rund 14.000 landwirtschaftliche Betriebe von den Ausgleichszahlungen. Die Abwicklung der Ausgleichszahlungen erfolgt über die Landwirtschaftsverwaltung im Rahmen des Mehrfachantrags und gilt bereits für den Mehrfachantrag 2025.
Gewässerrandstreifen wurden in Bayern auf Grundlage des "Volksbegehren Plus" entlang der Flüsse, Bäche und stehenden Gewässer im Einvernehmen mit der Landwirtschaft eingeführt, um das Grundwasser und die Oberflächengewässer besser zu schützen. Auf einer Breite von 5 Metern dürfen sie nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden. Gewässerrandstreifen sind prägend für das Landschaftsbild und haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz. Sie sind Puffer gegen Stoffeinträge wie etwa Pflanzenschutzmittel, bieten Schutz vor Abschwemmungen und können artenreiche Lebensräume begründen.