Staatliche Aufgaben im Bereich des Tierschutzes
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres; sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten. Die gewerbsmäßige Haltung und der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren sind in der Regel erlaubnispflichtig, Voraussetzung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber. Zuständig für die Erlaubnis und die Kontrolle von Tierhaltungen sind die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden. Dort können auch Tierschutzverstöße angezeigt werden.
Weiterführende Informationen
- Katzen: Katzenschutzverordnung, Kastration von Katzen ist Tierschutz
- Herdenschutzhunde
- Tierschutz in der Nutztierhaltung - Verbesserung des Tierwohls bei Legehennen und Verzicht auf das Schnabelkürzen
- Schutz von Tieren beim Transport (zugelassene Transportunternehmer)
- Sachkundenachweis für das Schlachten von Tieren
- Tierschutzpreis
- Tierschutzbeirat
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz