Jugendliche als Verbraucher im Social Web - Eure Fragen einfach erklärt
facebook ändert AGB - Einverständnis durch Einloggen?
AGB sind für Nutzerinnen und Nutzer oft wie ein Buch mit sieben Siegeln: Lesen und gar verstehen erscheint vielen unmöglich. Wenn Unternehmen dann auch noch Änderungen vornehmen, fühlen sich viele überfordert und manchmal auch übergangen. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. erklärt, dass es gesetzliche Regelungen zur Änderung von AGB gibt. Facebook z.B. hätte seine Änderungen deutlicher machen müssen und auch das Vorgehen „Einverständnis durch Einloggen“ ist gesetzlich fragwürdig – gerade, weil es von vielen Nutzenden nicht bemerkt wurde. Lesehilfen für AGB gibt es zwar nicht, aber bei Verbraucherverbänden und Informationsstellen wie vis.bayern.de können sich Nutzerinnen und Nutzer Unterstützung holen.
Gibt es gesetzliche Regelungen zur Datennutzung für Werbezwecke?
Unternehmen wie facebook sammeln von ihren Nutzerinnen und Nutzern eine ganze Menge Daten – die dann zu Werbezwecken eingesetzt werden. Jugendliche fragen nach, ob es dafür gesetzlich geregelte Grenzen gibt. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V. erklärt im Video zuerst das Geschäftsmodell, das hinter der Nutzung von Daten steht: Insbesondere bei kostenlosen Angeboten bezahlen Nutzende mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll jedoch ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, durch das Nutzerinnen und Nutzer mehr Transparenz über das Ausmaß der Datenverwendung einfordern und Behörden und Verbraucherverbände Missstände besser verfolgen können. Nutzerinnen und Nutzer empfiehlt die Expertin: Sich bewusst machen, für welche Angebote sie Daten preisgeben, einen fairen Umgang mit Daten einfordern. Und ganz konkret können Nutzende Anti-Tracking Tools verwenden, regelmäßig Cookies löschen, um Anbietern das Datensammeln zu erschweren und sie können sich für andere Geschäftsmodelle entscheiden und für datensichere Angebote etwas bezahlen.
Was passiert mit Nutzerdaten auf Facebook und Instagram?
In diesem Video fragen Jugendliche, ob Anbieter von Social Media-Plattformen Daten wie Likes, Fotos, Standorte, Markierungen im Newsstream nicht nur speichern sondern auch weitergeben. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V. unterscheidet in ihrer Antwort zwei Möglichkeiten:
Daten werden in einem Konzern weitergegeben. Das ist meist der Fall. D.h. die Daten werden genutzt, um Profile zu erstellen und Drittanbietern attraktive Werbeflächen anzubieten, die dann personalisierte Werbung schalten können. Nutzenden ist häufig nicht bewusst, dass Daten innerhalb großer Konzerne weitergegeben werden, weil sie keinen Überblick haben, welche Anbieter zu einer Muttergesellschaft gehören, wie das z.B. bei Instagram und WhatsApp der Fall ist, die zum facebook-Konzern gehören.
Nicht üblich ist der Verkauf von Daten an Drittanbieter. Sind die Daten jedoch im Netz, ist die sog. unterlizensierbare Nutzung problematisch. Damit sichern sich Anbieter die Rechte an veröffentlichten Nutzerdaten, z.B. an Fotos, die sie dann für ihre Zwecke einsetzen können, für Werbung beispielsweise. Die Daten von den Servern eines Unternehmens löschen zu lassen, kann man zwar einfordern, in der Praxis kommen die Unternehmen dem aber meist nicht nach. Nutzende sollte sich also vorher überlegen, was sie veröffentlichen und welche Daten sie von sich preisgeben, denn viele Daten lassen sich später nicht mehr löschen.
Mit YouTube-Videos Geld verdienen – wie funktioniert das?
„YouTube-Stars sind cool und verdienen richtig viel Geld“ - aber ist das wirklich so und geht es tatsächlich so einfach, wie es aussieht? Antworten darauf gibt die Markt- und Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern e.V., Tatjana Halm. Bei YouTube begegnen Nutzenden verschiedene Werbeformen: Werbeeinblendungen vor, nach oder inmitten von Videos oder Sponsoring, bei dem YouTuberinnen und YouTuber dafür bezahlt werden, bestimmte Marken oder Produkte zu tragen, zu nutzen oder vorzustellen. Aber Vorsicht, sagt die Expertin, denn Werbung muss gekennzeichnet werden. Wer mit YouTube-Videos Geld verdienen will, muss das also auch transparent machen. Für diejenigen, die große YouTube-Fans sind gilt: Kritisch bleiben, denn manches Lieblingsprodukt eines YouTube-Stars könnte auch Schleichwerbung sein.
Ortungsfunktion von Smartphones
Hin und wieder scheint es, als ob sich Apps am Smartphone selbstständig machen und Funktionen, z.B. die Ortserkennung, selbstständig aktivieren. Im Video fragen Jugendliche, ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt. Tatjana Halm, die als Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V. arbeitet, erklärt, dass Einstellungen die Nutzerinnen und Nutzer vorgenommen haben nicht verändert werden dürfen. Das ist gesetzlich geregelt. Stimmen Nutzende Aktualisierungen zu, ist es allerdings möglich, dass im Anschluss vormals deaktivierte Funktionen nun aktiv sind. Die Expertin empfiehlt: Einstellungen regelmäßig kontrollieren, Funktionen, wie Ortungsdienste, nach der Nutzung wieder ausschalten und sich im Kleingedruckten darüber informieren, was bei Aktualisierungen geändert wurde. Die Seiten von "klicksafe.de" oder "surfer-haben-rechte.de" bieten Nutzerinnen und Nutzer umfassende Informationen und Hilfestellung bei Einstellungsänderungen.
Geschäftsmodelle kostenloser Apps
Der Markt an Apps für Smartphones und Tablets ist gross und vielfältig, für viele müssen Nutzerinnen und Nutzer nichts zahlen. Doch wie können Entwicklerinnen und Programmierer von kostenlosen Apps dann daran verdienen? Auf diese Frage weiß Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern e.V. Antwort und erklärt im Video vier verschiedene Geschäftsmodelle die dahinter stehen und ergänzt auch gleich, worauf Nutzerinnen und Nutzer jeweils achten sollten.