Schnappauf: Nationalen Saatgut-Kontrollplan rasch um GVO-Komponente erweitern
Pressemitteilung Nr. 338/05
Datum: 22.06.2005
Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf forderte die Kontrolle gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Rahmen des nationalen Saatgut-Kontrollplans.
+++ Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf forderte die Kontrolle 'gentechnisch veränderter Organismen (GVO)' im Rahmen des nationalen Saatgut-Kontrollplans. Schnappauf: Frau Künast weigert sich seit Jahren, einen Schwellenwert oberhalb der analytischen Nachweisgrenze für GVO-Spuren festzusetzen. Grüne Ideologie führt zur Verunsicherung der Verbraucher. Landwirte und Verbraucher müssen die Gewissheit haben: Was drin ist, muss auch drauf stehen und umgekehrt - was drauf steht, muss auch drin sein. Österreich habe dem Minister zufolge einen nationalen Schwellenwert und am günstigsten wäre es, einen Schwellenwert gleich für ganz Europa festzulegen. +++In Bayern werden nach den Worten Schnappaufs gezielt sowohl alle Saatgut-Großhändler beprobt als auch Saatgut bei einzelnen Landwirten im konkreten Verdachtsfall. Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Eigenkontrollen der Hersteller und Kontrollen der Länder, in deren Häfen bzw. Flughäfen die großen Saatgut-Container aus Übersee anlanden. Das vierstufige Kontrollsystem sei im internationalen Vergleich bereits außergewöhnlich umfassend, könne aber noch weiter verbessert werden, so der Minister: Der neue Nationale Saatgut-Kontrollplan muss neben herkömmlichen Rückstandsuntersuchungen die Möglichkeit von GVO-Verunreinigungen berücksichtigen. Die derzeit laufenden Bund/Länder-Gespräche müssen daher zügig abgeschlossen werden. Es braucht ein bundesweit harmonisiertes Vorgehen und einen optimierten Datenaustausch.
Das in Bayern für die GVO-Analyse zuständige Landesamt für Umweltschutz hat 2004 52 Stichproben konventionellen Mais-Saatgutes genommen, vor allem aus USA oder Osteuropa. Alle Proben waren frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Schnappauf: Die analytische Nachweisgrenze für GVO-Spuren liegt in allen Labors der Welt bei 0,1%. Es macht also keinen Sinn, sich um die Festlegung eines Schwellenwerts zu drücken, wie es die Grünen seit Jahren machen. Ihre Forderung der Nulltoleranz ist rein ideologisch und geht an den naturwissenschaftlichen Fakten völlig vorbei. Nach den Worten des Ministers braucht es bei Saatgut ähnlich wie bei Lebensmitteln einen europaweit gültigen Schwellenwert, oberhalb der Nachweisgrenze. Bei Lebensmitteln liegt der Schwellenwert EU-weit bei 0,9%. Ohne eine solche gesetzlich verankerte Obergrenze fehlten dem Verbraucherschutzminister zufolge gegenüber international agierenden Saatgut-Händlern, -Importeuren und -Transporteuren eine eindeutige juristische Handhabe und damit die Sanktionsmöglichkeiten. Darüber hinaus fordert Schnappauf, auf europäischer Ebene noch stärker auf internationale Transporteure und Abfüller einzuwirken, vermeidbare GVO-Verunreinigungen abzustellen.