Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stmuv.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Webangebot www.stmuv.bayern.de erfüllt die Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bzw. die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Website wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Tastaturbedienung
Die Website kann über Tastaturkürzel bedient werden. Drücken Sie die ALT-Taste und folgende Kürzel:
- 0: Navigationsziel Startseite
- m: Portalseite Ministerium
- p: Portalseite Presse
- t: Portalseite Themen
- a: Portalseite Aktionen
- s: Portalseite Service
- g: Seite Gebärdensprache
- l: Seite Leichte Sprache
- b: Barrierefreiheitserklärung
- f: Suche
- k: Kontakt
- d: Datenschutz
- i: Impressum
Sehhilfen und Vorlesefunktion
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern und Nutzerinnen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besuchern und Besucherinnen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle PDF-Dateien, die vor dem 1.1.2022 erstellt wurden sind barrierefrei. Wir sind bemüht, diese PDF-Dateien sukzessive zu kennzeichnen.
Insbesondere ist das Organigramm des Ministeriums (PDF-Datei) unter www.stmuv.bayern.de/ministerium/doc/org.pdf nicht barrierefrei. Hiefür wird jedoch auf der Seite www.stmuv.bayern.de/ministerium/organigramm/index.htm eine html-Alternative angeboten.
Die Tabelle "In Bayern nach dem Tabakerzeugnisgesetz registrierte Firmen" unter www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/tabakerzeugnisse/doc/tabakerzeugnisse.pdf ist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.08.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach BITV-Test sowie auf dem Ergebnis einer Bewertung von Teilen des Angebots auf Barrierefreiheit durch die Pfennigparade ChancenWerk GmbH (Prüfzeitraum März-April 2024).
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmuv.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter internet@stmuv.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung