Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stmuv.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Wevbangebot www.stmuv.bayern.de erfüllt die Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bzw. die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Website wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Nicht barrierefreie Inhalte
Unter anderem sind die nachfolgenden Punkte noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:
- Alternativtexte für Bedienelemente - erfüllt
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte - teilweise erfüllt
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken - erfüllt
- HTML-Strukturelemente für Überschriften - erfüllt
- HTML-Strukturelemente für Listen - erfüllt
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar Teilweise - erfüllt
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck Teilweise - erfüllt
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen - erfüllt
- Eingeblendete Inhalte bedienbar - erfüllt (Sehhilfe eye-able wurde laut Barrierefreiheitstest als barrierefrei eingestuft)
- Ohne Maus nutzbar - erfüllt
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung - erfüllt
- Aussagekräftige Linktexte Teilweise - erfüllt
- Aktuelle Position des Fokus deutlich Teilweise - erfüllt
- Fehlererkennung Teilweise - erfüllt
- Beschriftungen von Formularelementen- erfüllt
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar Teilweise - erfüllt
- Name, Rolle, Wert Teilweise - erfüllt
Nicht zur Gänze barrierefrei ist das Angebot für Kinder (Lara und Ben).
Außerdem sind nicht alle PDF-Dateien, die vor dem 1.1.2022 erstellt wurden barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.08.2022 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach BITV-Test sowie auf dem Ergebnis einer Bewertung von Teilen des Angebots auf Barrierefreiheit durch eine auf die Bewertung von Webangeboten hinsichtlich Barrierefreiheit spezialisierten Agentur.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmuv.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter internet@stmuv.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung