Bayerische Landesgartenschauen
Bayerische Landesgartenschauen bringen Grün ins Grau, Leben in die Stadt und sie schaffen Räume für Erholung, ein gutes Klima und mehr Lebensqualität. Für die ausrichtende Kommune ist es nicht nur ein Fest für Monate, sondern durch die Errichtung einer dauerhaften Grün- und Erholungsanlage vor allem eine nachhaltige Investition in eine ökologischere Stadtentwicklung.
Seit 1980, also seit mehr als 40 Jahren, gibt es Gartenschauen in Bayern. Ein beispielloses Infrastrukturprogramm, mit dessen Hilfe hunderte Hektar wertvoller Freifläche im urbanen Raum geschaffen wurden. Egal ob Uferrenaturierung, Hochwasserschutz, Erweiterung oder Aufwertung bestehender Grünflächen, Verbesserung der Infrastruktur durch die Anlage von Seen, Fußgängerstegen oder Radwegen und Brücken, unverändert geblieben ist der dauerhafte Wert von Gartenschauen.
Zielsetzung
Landesgartenschauen in Bayern
- fördern mehr Grün in der Stadt
- verbessern das Stadtklima und tragen so zur Anpassung an den Klimawandel bei
- stärken die Biodiversität
- ermöglichen neue Freizeit- und Naherholungsangebote und verbessern das Wohnumfeld
- bieten Besuchern ein umfangreiches Informations- und Bildungsangebot in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Garten- und Landschaftsbau
- schaffen bleibende Werte für Generationen
Zukunft der Landesgartenschauen
Seit dem Jahr 2023, beginnend mit der Gartenschau in Freyung, wird in Bayern alljährlich eine Landesgartenschau durchgeführt, die bisherige Unterscheidung von „kleinen“ Regionalgartenschauen und „großen“ Landesgartenschauen gibt es somit nicht mehr.
Die nächsten Landesgartenschauen:
- 2026 Keine Landesgartenschau
- 2027 Landesgartenschau Bad Windsheim
- 2028 Landesgartenschau Donauwörth
- 2029 Landesgartenschau Günzburg
- 2030 Landesgartenschau Nürnberg
- 2031 Landesgartenschau Schrobenhausen
- 2032 Landesgartenschau Langenzenn
Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Gartenschauen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zuschüssen zu den Investitionskosten der auf Dauer errichteten Anlagen nach den "Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen" bis zu einem Förderhöchstbetrag von 6 Mio. Euro.
Förderfähig sind auch qualitätsvolle Beiträge und Aktionen von gemeinnützigen Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- und Umweltschutz widmen, im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums (längere Beiträge).
Seit dem Jahr 2025 werden zudem auch die Ausgaben für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau gefördert.
Ergänzend wird die Schaffung und Optimierung von Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Gartenschauen derzeit auch von der Europäischen Union aus dem EFRE-Programm im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) Bayern 2021 – 2027 kofinanziert.
Bewerbung für eine Bayerische Landesgartenschau
Informationen zum Bewerbungsverfahren für eine Bayerische Landesgartenschau sind bei der gemeinnützigen Bayerischen Landesgartenschau GmbH (Bavariaring 14, 80336 München, Telefon (0 89) 41 94 90-0, E-Mail: bayern@lgs.de) erhältlich, an der das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beratend mitwirken
