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Die bayerische Kompensationsverordnung gilt nicht für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung, also bei Erstellung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen. Hier ist § 1a Abs. 3 des Baugesetzbuches einschlägig. Im Rahmen der Abwägungsentscheidung über den Bauleitplan muss die Gemeinde u.a. die Grundsätze der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild berücksichtigen. Den bayerischen Gemeinden steht dazu mit dem "Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" eine praxisnahe und verlässliche Handlungsanleitung als Empfehlung zur Verfügung.
Der Leitfaden ist für die Gemeinden und beauftragte Planungsbüros ein flexibles Planungsinstrument zur Erhaltung von Natur und Landschaft bei der baulichen Entwicklung. Der Leitfaden belohnt qualitätsvolle Planung. Er trägt zur Vorsorge auch für zukünftige Generationen bei und bewahrt die Vielfalt unserer bayerischen Heimat.
Derzeit wird der Leitfaden unter Federführung des Bayerischen Bauministeriums überarbeitet und an die neuen rechtlichen und fachlichen Anforderungen angepasst. Bis dahin behält der aktuelle Leitfaden seine Gültigkeit.