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Anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Nationalpark Bayerischer Wald“ im Jahr 2020 soll eine Arrondierung des Nationalparks Bayerischer Wald durch eine Fläche von rund 605 ha erfolgen. Mit der Erweiterung soll ein wichtiger Zukunftsimpuls für die Region gesetzt werden und der größte Waldnationalpark Deutschlands entstehen. In diesem Zusammenhang sollen auch weitere kleinere Arrondierungsflächen (durch die Nationalparkverwaltung, Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen angekaufte Flächen, ca. 90 ha) in den Nationalpark einbezogen werden. Zudem bedürfen die Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung in den Entwicklungszonen des Nationalparks aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen einer Anpassung. Die Naturzone, auf die der Mensch keinen Einfluss nimmt, soll bereits mit Inkrafttreten der Verordnungsänderung und damit zeitlich vorgezogen auf mindestens 75 % der Gesamtfläche des Nationalparks erweitert werden. Die Vorschrift zum Schutz der Kaltklimafichtenrasse im Hochlagenwald wird aufgehoben, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass es keine Kaltklimafichtenrasse in den Hochlagen des Nationalparks Bayerischer Wald gibt.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat als federführendes Ressort den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald erarbeitet und innerhalb der Staatsregierung abgestimmt. Für den Erlass der Verordnung ist die Staatsregierung zuständig. Die Änderung der Verordnung der Staatsregierung bedarf hinsichtlich der Erklärung und des Gebietsumfangs der Zustimmung des Landtags und ergeht im Benehmen mit den zuständigen Bundesministerien.
Zum Verordnungsverfahren erfolgt eine umfangreiche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes sowie – auf freiwilliger Basis - die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der grenzüberschreitenden Thematik sind auch die §§ 60 ff. UVPG zu beachten. Gegenstand der SUP sind die Änderungen der Verordnung.
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz kann seit 10.11.2021 auf dieser Seite eingesehen werden. Nähere Details können dem Verordnungsentwurf samt Begründung und Karten sowie dem Umweltbericht entnommen werden.
Unter dem Leitsatz „Natur Natur sein lassen“ kann die Natur in den Nationalparken eine ungestörte Dynamik entfalten. Neben dem Naturschutz dienen Nationalparke auch der naturkundlichen Bildung, der wissenschaftlichen Erkenntnis und dem Naturerleben. Sie sind ein touristisches Anziehungsziel erster Güte.
1970 wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark eingerichtet. In einer fast vollständig bewaldeten Mittelgebirgslandschaft tummeln sich zwischen den Berggipfeln von Falkenstein, Rachel und Lusen ca. 14.000 Arten. Das entspricht etwa 20 Prozent aller in Deutschland bekannten Lebewesen.
Im 1978 gegründeten Nationalpark Berchtesgaden - dem einzigen Alpen-Nationalpark Deutschlands - kennzeichnen hohe Berge, tiefe Täler und kristallklare Gebirgsbäche das Schutzgebiet direkt an der Grenze zu Österreich.