Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
Was kann gefördert werden?
- Dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
- Beiträge und Aktionen von Verbänden auf Gartenschauen
- Generalinstandsetzung von Wanderwegen und deren Beschilderung
- Umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern
Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
Fördervoraussetzungen
Möglichst zusammenhängende Freiflächen im städtischen Bereich.
Förderfähige Maßnahmen
Anlage vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsflächen im Rahmen von Landes- und Regionalgartenschauen; Trennung zwischen Landes- und Regionalgartenschau wird ab 2022 aufgehoben.
Träger der Maßnahme
Städte, Märkte, sonstige Gemeinden mit Gartenschauen
Zuschuss zu zuwendungsfähigen Kosten
Landesgartenschauen: Maximal 50 % höchstens 3,6 Mio. Euro bis 2020; höchstens 5,0 Mio. Euro ab 2022
Natur in der Stadt: Maximal 50 % höchstens 1,6 Mio. Euro bis 2021.
Eigenbeteiligung an zuwendungsfähigen Kosten
Mindestens 10 %
Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Kosten
Keine
Bewilligung durch
die jeweils zuständige Regierung.
Beiträge und Aktionen auf Gartenschauen ab 2022
Förderfähige Maßnahmen
Qualitätsvolle Beiträge und Aktionen mit ökologischer und umweltgerechter Zielsetzung im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums.
Träger der Maßnahme
Gemeinnützige Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmen.
Zuschuss zu zuwendungsfähigen Kosten
70 %, höchstens 50.000 Euro
Eigenbeteiligung an zuwendungsfähigen Kosten
Mindestens 10 %
Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Kosten
5.000 Euro je Beitrag oder Aktionsprogramm
Bewilligung durch
die jeweils zuständige Regierung
Wanderwege
Förderfähige Maßnahmen
Generalinstandsetzung und Beschilderung
Träger der Maßnahme
- Hauptgeschäftsstelle bzw. Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) und
- Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine und seiner Mitglieder
Zuschuss zu zuwendungsfähigen Kosten
Maximal 50 %, bzw. maximal jeweils 200.000 Euro/Jahr.
Eigenbeteiligung an zuwendungsfähigen Kosten
Mindestens 10 %
Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Kosten
2.000 Euro
Bewilligung durch
die Regierung von Oberbayern für DAV-Maßnahmen und die Regierung von Oberfranken für Maßnahmen des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine.
Umweltgerechte Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern
Fördervoraussetzungen
- Hütten der DAV-Kategorie I oder Hütten entsprechender Ausstattung in Bayern
- Förderung nur nachrangig zu bestehenden anderen Fördermöglichkeiten.
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung für
- Trinkwasser,
- Abwasser und
- regenerative Energie.
Träger der Maßnahme
- Hauptgeschäftsstelle bzw. Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV),
- Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine und seiner Mitglieder und
- Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands sowie seiner Mitglieder.
Zuschuss zu zuwendungsfähigen Kosten
Maximal 25 % , bzw. maximal 25.000 Euro je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses
In begründeten Einzelfällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden.
Eigenbeteiligung an zuwendungsfähigen Kosten
Mindestens 10 %
Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Kosten
10.000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus
Bewilligung durch
Die Regierung von Oberbayern (nur für DAV) bzw. Oberfranken
Weiterführende Informationen
- Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen – FöR-WaGa)
- Vollzugshinweise zu den Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen vom 25.03.2020
Formulare für Förderungen (Zuwendungen) im nichtkommunalen Bereich
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (ausfüllbare PDF-Datei)
- Auszahlungsantrag (ausfüllbare PDF-Datei)
- Verwendungsnachweis (ausfüllbare PDF-Datei)
- Übersicht über die Ausgaben (ausfüllbare PDF-Datei)
Formulare für Förderungen (Zuwendungen) im kommunalen Bereich
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (ausfüllbare PDF-Datei)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (ausfüllbare PDF-Datei)
- Auszahlungsantrag (ausfüllbare PDF-Datei)
- Verwendungsnachweis (ausfüllbare PDF-Datei)
- Evaluierung zum Verwendungsnachweis (ausfüllbare PDF-Datei)
Naturschutz
Bayerns Naturvielfalt
Schutzgebiete
Naturschutzförderung
- Naturschutz fördern - Natur stärken
- Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
- Förderung von Wanderwegen, Unterkunftshäusern und Gartenschauen
- LIFE-Naturprogramm
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung