Naturparke in Bayern
Naturparke sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 ha, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist Schutz durch Nutzung. Im Gegensatz zu Nationalparken werden Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt.
Naturpark-Ranger helfen bei der Bildungs- und Informationsarbeit, der Besucherlenkung, der Organisation von Naturschutz und Landschaftspflege und wirken bei Forschungsaktivitäten mit. Naturparke werden vom Umweltministerium durch Erklärung festgesetzt (Art. 15 BayNatSchG).
Weiterführende Informationen
Weitere Schutzgebiete in Bayern
- Biosphärenreservate
- EU-Vogelschutzgebiete
- Flora-Fauna-Habitat Gebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- Nationales Naturmonument
Links
Naturschutz
Bayerns Naturvielfalt
Schutzgebiete
Naturschutzförderung
- Naturschutz fördern - Natur stärken
- Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
- Förderung von Wanderwegen, Unterkunftshäusern und Gartenschauen
- LIFE-Naturprogramm
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung