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Natur schützen - Vielfalt erhalten

Alte Eiche im AltmühltalBayern verfügt über eine beeindruckende Vielfalt an wertvollen Kulturlandschaften mit einer Vielzahl von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten (etwa 60.000 heimische Arten).

Darauf basieren seine landschaftliche Schönheit, die Lebensqualität für seine Bürger und die Anziehungskraft für Touristen.
Zum Erhalt der Artenvielfalt sind flächendeckende Schutzmaßnahmen nötig – auf bewirtschafteten Äckern und Wiesen ebenso wie in den Gewässern, Wäldern und Siedlungen. Dabei ist auch der Beitrag jeder und jedes Einzelnen gefragt. Nur so können wir sensible Ökosysteme und damit die Grundlage unserer Lebensqualität und Gesundheit bewahren.

In Bayern hat der Erhalt der biologischen Vielfalt Verfassungsrang. Nach Art. 141 der Bayerischen Verfassung gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die heimische Fauna und Flora und ihre Lebensräume sowie kennzeichnende Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten und die Denkmäler der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.

Von den Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Rote Liste der in Bayern gefährdeten Arten untersucht wurden, sind über 40 Prozent bedroht. 5,7 Prozent seiner Tierarten und 3,5 Prozent seiner Pflanzenarten hat Bayern bereits verloren. Der Rückzug vieler ehemals häufiger Arten aus weiten Landesteilen ist alarmierend.

Die bayerische Naturschutzpolitik hat in den letzten Jahrzehnten ein umfangreiches Instrumentarium zur Sicherung, Neuschaffung, Pflege und Entwicklung wertvoller Flächen und bedrohter Arten entwickelt. Diese bewährten Instrumente wie BayernNetzNatur, Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegerichtlinien, Artenhilfsprogramme, Naturschutzfonds und Gebietsschutz sind auch unter den verschärften Bedingungen des Klimawandels dazu geeignet, den Verlust der biologischen Vielfalt in Bayern einzudämmen.

Was man kennt, kann man schätzen und schützen

Grundlage aller Artenschutzmaßnahmen sind Bestandsaufnahmen der biologischen Vielfalt in Bayern. Biotopkartierung, Artenschutzkartierung und Naturschutzfachkartierung sind unverzichtbare Grundlagen für das Wissen um die Verbreitung der Arten. Durch regelmäßige Wiederholungen der Kartierungen können wichtige Erkenntnisse zu Entwicklung bzw. Rückgang der Arten gewonnen werden. Sie sind auch Grundlage für die Förderung durch den Vertragsnaturschutz.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Im siebten Jahr nach den umfassenden Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) durch das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - „Rettet die Bienen“ - und das Versöhnungsgesetz ist die Zeit für eine weitere Novelle des BayNatSchG in unterschiedlichen Punkten gekommen.

Ziel

Ziel der Novelle ist es, das Naturschutzrecht effizienter und zielgenauer auszugestalten, das mit dem Volksbegehren erreichte Schutzniveau zu bewahren und Entlastungen für alle beteiligten Akteure zu erreichen.

Nötige Gesetzesänderungen

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (AVBayNatSchG) und der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vor, um den verschiedenen Anpassungsbedarfen gebündelt Rechnung zu tragen.

Wesentliche Inhalte

Ein wesentlicher Inhalt der Novelle ist die
  • Neufassung der Regelungen zum Schutz von Dauergrünland. Durch die weitgehende Angleichung der Regelungen an das Agrarförderrecht soll der bürokratische Aufwand abgesenkt, gleichzeitig aber Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Bewirtschaftung von neuen Grünlandstandorten gewährleistet werden.
  • Das Verbot des Walzens von Grünlandflächen nach dem 15. März wird neugefasst, konzentriert sich künftig auf die für den Wiesenbrüterschutz notwendigen Flächen und umfasst alle Gelege zerstörenden Bewirtschaftungsmaßnahmen.
  • Künftig sollen die im Zuge von Vorhaben ohnehin mit erheblichem Aufwand gewonnenen Daten über das Vorkommen von geschützten Pflanzen und Tieren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nutzbar gemacht werden. Dadurch können ineffiziente Mehrarbeiten vermieden und weitere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
  • Die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorflächen wird im Sinne des Naturschutzes und des Klimaschutzes gestärkt.

Der verlinkte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde vom federführend zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet, am 28.07.2026 vom Ministerrat gebilligt und für die Verbandsanhörung freigegeben. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird durch die vorliegende Veröffentlichung ebenfalls eine Stellungnahme bis einschließlich Montag, den 31.08.2026, ermöglicht.

Stellungnahmen können an poststelle@stmuv.bayern.de gerichtet werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (PDF)

Weiterführende Informationen

Links

  • Bayerische Verfassung Art. 141
  • BayNatSchG - Bayerisches Naturschutzgesetz
  • Natur Vielfalt Bayern
  • BayernNetzNatur-Projekte
  • Biotopkartierung
  • Alpen-Biotopkartierung (ABK)
  • Artenschutzkartierung (ASK)
  • Naturschutzfachkartierung (NFK)

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