Wildtiermanagement in Bayern
Verordnungsentwurf der Staatsregierung – Bayerische Wolfsverordnung (BayWolfV)
Am 24.07.2024 wurde die Verbandsanhörung zum Entwurf der „Bayerischen Wolfsverordnung (BayWolfV)“ betreffend Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf eingeleitet; Stellungnahmen sind bis 20.09.2024 möglich. Gem. § 15 Abs. 7 Satz 4 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung wird der Verordnungsentwurf parallel zur Verbandsanhörung im Internet eingestellt, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Stellungnahme zu ermöglichen.
Verordnungsentwurf der Staatsregierung (24.07.2024) (PDF)Allgemein
Das Wildtiermanagement hat neben der Wahrung der Belange des Artenschutzes - ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wildtier zum Ziel und umfasst Maßnahmen und Aktivitäten hierfür. Dabei sind auch die speziellen Ansprüche der Menschen und Wildtiere in der Region zu berücksichtigen.
Ein Schwerpunkt des Managements liegt auf der gesellschaftlichen Komponente. Hierbei spielt auch die Einbindung betroffener Interessengruppen eine große Rolle. Eine großflächige Unterstützung gewährleisten auch viele ehrenamtlich tätige Personen, vor allem bei Monitoring und Beratung.
Zum Wildtiermanagement gehören unter anderem:
- Monitoring (Erfassung, Zählung)
- Artenschutzmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Information und Beratung Betroffener
- Prävention von Schäden
- Ausgleichszahlungen
Das Umweltressort ist in Bayern federführend für das Management der großen Beutegreifer und der Arten Biber und Kormoran zuständig. Die geltenden Gesetze stellen die Grundlage des Handelns dar.
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