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Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die bundesgesetzlichen Regelungen zur Eingriffsregelung. Die BayKompV stellt eine zielgerichtete, flexible und zugleich flächenschonende Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher.
Neben dem rechtssicheren und bayernweit einheitlichen Vollzug ist ein vorrangiges Ziel der BayKompV die Umsetzung des Grundsatzes „Qualität vor Quantität“, also eine hohe naturschutzfachliche Qualität der Kompensationsmaßnahme bei sparsamer Inanspruchnahme von Flächen.
Zur Konkretisierung wichtiger Inhalte der Kompensationsverordnung und für die Anwendung bei bestimmten Eingriffsvorhaben wurden Vollzugshinweise erlassen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat darüber hinaus Arbeitshilfen veröffentlicht, um Vorhabensträger, Planer und Behörden bei der Anwendung der BayKompV zu unterstützen.