Zur dpa-Meldung Länder fordern Umwelt-Plakette für Autos
Schnappauf drängt auf rasches Handel - Druck auf Bundesregierung wächst
Pressemitteilung Nr. 170/05
Datum: 07.04.2005
Schnappauf: Saubere Fahrzeuge sollen Benutzervorteile erhalten; für Pkw und Lkw mit hohem Rußausstoß soll die Zufahrt in innerstädtische Zentren beschränkt werden.
+++ Die heutige Entscheidung der Länder-Verkehrsminister erhöht den Druck auf die Bundesregierung, eine Kennzeichnungsverordnung vorzulegen, betonte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf heute in München. Schnappauf: Saubere Fahrzeuge sollen Benutzervorteile erhalten; für Pkw und Lkw mit hohem Rußausstoß soll die Zufahrt in innerstädtische Zentren beschränkt werden. Bayern, so der Minister weiter, habe eine entsprechende Forderung bereits in der Ministerratsitzung am vergangenen Dienstag (5.4.) an den Bund gestellt. Zuständig für die Erarbeitung der Kennzeichnungsverordnung ist Bundesumweltminister Trittin. Erst wenn die Bundesregierung die Verordnung auf den Weg gebracht hat, können sog. Umweltzonen, also Zonen, in die nur schadstoffarme Kfz einfahren dürfen, ausgewiesen werden. +++Schnappauf drängt weiter auf rasches Handeln zur Verringerung des Feinstaubs in der Luft. Er fordert die Kommunen auf, umgehend die jeweils nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Luftgütewerte sicher zu stellen. Schnappauf: Die Städte sollten nicht bis zur 35. Feinstaub-Überschreitung warten. Die Optimierung des ÖPNV oder der Grünen Welle und anderes mehr könnten vorgezogen und sofort auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus hat Schnappauf die Regierungspräsidenten in Bayern gebeten, die Luftreinhalte- und Aktionspläne fortzuschreiben entsprechend dem vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenkatalog.
Ferner habe der Ministerrat für das Gebiet des Freistaats klargestellt, dass die Städte mit Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung ein geeignetes Instrument haben, selbständig die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten.
Bedarf und Folgen von verkehrsleitenden- und beschränkenden Maßnahmen können am besten von den Städten vor Ort beurteilt werden. Bayern, so der Minister weiter, habe hierfür mit der Ministerratsentscheidung den Weg geebnet. So können die kreisfreien Städte und Landratsämter auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung beispielsweise den Schwerlastverkehr beschränken, eine Tempolimit aussprechen oder ein Durchfahrtsverbot anordnen. Konzepte, die eine großräumliche Einschränkung des Verkehrsflusses nach sich ziehen und damit eine Gesamtplanung erfordern z.B. Umweltzonen, sollen hingegen wegen der komplexen Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge über die Fortschreibung der Luftreinhalte- und Aktionspläne realisiert werden. Die Städte müssen entsprechend geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen hierzu vorlegen.