Bernhard: EU-Verordnung zu starres Korsett für Bayerns Bergbauern - Brüssel prüft Ausnahmen
Pressemitteilung Nr. 343/07
Möglicherweise Sanktion der Anbindehaltung vermeidbar
+++ Brüssel zeigt Verständnis für die spezifische Situation von Bayerns Bergbauern und prüft die Möglichkeit einer Flexibilisierung des europaweit geltenden Anbindeverbots von Kälbern. Dies betonte Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard nach dem gestrigen Treffen mit EU-Kommissar Markos Kyprianou in Brüssel. Bernhard: Bayern hat gemeinsam mit dem Bund immer wieder eine passgenauere, flexiblere Auslegung der EU-Kälberhaltungs-Richtlinie eingefordert. Die bisherigen Brüsseler Gesetze sind ein zu starres Korsett, das nicht einfach auf die jahrhundertealte, traditionelle Bergbauern-Tierhaltung angewendet werden kann. Jetzt hat, so Bernhard weiter, der für den Tierschutz zuständige EU-Kommissar ihm zugesagt, die Möglichkeiten einer spezifischen Ausnahmevorschrift von dem Anbindeverbot für Kälber gemeinsam mit den zuständigen Dienststellen zu analysieren. Selbstverständlich müssen die Tierschutz-Vorschriften in allen landwirtschaftlichen Betrieben eingehalten sein. Aber gerade die spezifische Situation der Bergbauern sollte hier Ausnahmen rechtfertigen, die eine prämienrechtlichen Sanktion der Anbindehaltung im Rahmen von Cross Compliance vermeiden. Schließlich sind die Kälber mit ihren Mutterkühen rund sechs Monate auf der Sommer- oder Almweide. Bayern steht im engen Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und drängt auf eine Klärung im Interesse der kleinbäuerlichen Berglandwirte. +++