Bernhard: Beim Lebensmittelkauf brauchts Nährwertinformationen auf den ersten Blick
Pressemitteilung Nr. 153/08
Unsere Verbraucher brauchen Nährwertinformation auf den ersten Blick beim Einkauf von Lebensmitteln. Dies betonte Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard heute im Bundesrat in Berlin.
Bayerns Vorschlag für die Nährwertkennzeichnung.
Unsere Verbraucher brauchen Nährwertinformation auf den ersten Blick beim Einkauf von Lebensmitteln. Dies betonte Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard heute im Bundesrat in Berlin. Bernhard: Wer Lebensmittel einkauft, möchte wissen, was drin ist. Aber niemand hat Zeit und Lust, die Angaben auf der Rückseite mit einer Lupe zu entziffern, die angegebenen Portionsgrößen einzuschätzen oder sich durch einen unverständlichen Zahlenwust durchzuarbeiten. Aus diesem Grund hat Bayern bereits im März 2008 einen eigenen Vorschlag zur grafischen Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgelegt, der den Anteil der im Lebensmittel enthaltenen Nährwerte am empfohlenen Tagesbedarf grafisch als Säulenmodell darstellt. Kurz zusammengefasst: Verpflichtend, vorn drauf und in verständlicher grafischer Umsetzung sollen die Nährwertangaben sein, so der Minister. Die Angaben sollten sich standardmäßig auf Einheiten von 100g/100ml des Lebensmittels beziehen. Nur so lässt sich vermeiden, dass sich die Lebensmittelunternehmer mit möglichst kleinen Portionsgrößen um realistische Kalorien-/Fett- und Zucker-Angaben herummogeln. Eine reine Ampel-Kennzeichnung nach britischem Vorbild vereinfacht zu sehr, denn es gibt kein per se schlechtes Lebensmittel. Das bayerische Säulenmodell in Farbe ist informativ und schnell verständlich zugleich, so Bernhard.
Gegenwärtig gibt es eine nationale Nährwertkennzeichnungsverordnung. Danach ist die Kennzeichnung in Tabellenform und ganz klein auf der Rückseite ausreichend. Die EU-Kommission hatte im Januar 2008 einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Nährwertkennzeichnung auf europäischer Ebene vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht die verpflichtende Angabe der wesentlichen Nährwertelemente auf der Vorderseite der Verpackung vor, allerdings ohne grafische Umsetzung, die Angabe in Textform wird als ausreichend erachtet. Daneben gibt es einen Vorschlag des Bundes für eine freiwillige grafische Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackungen mit den zentralen Angaben 1 plus 4, d.h. Brennwert plus Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz. Dieser Vorschlag sieht jedoch keine grafische sowie farbige Darstellung des Anteils der im Lebensmittel enthaltenen Nährwerte am empfohlenen Tagesbedarf vor.
Redaktionelle Hinweise zu 1 plus 4:
Die Kalorien-Angabe (= Brennwert) sowie der Anteil an Fett und Zucker sind offensichtlich. Die beiden restlichen Angaben sind aber ebenfalls wichtig. Gesättigte Fettsäuren sind vor allem in tierischem Fett enthalten. Sie erhöhen die Blutfettwerte, führen zu Ablagerungen an den Blutgefäßwänden, erhöhen das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Salz erhöht das Risiko für Bluthochdruck bei bestimmten Menschen.