Scharf: Bejagung von bedrohten Vögeln in der EU muss enden
Internationaler Einsatz des Bundes erforderlich
Pressemitteilung Nr. 25/16
In Deutschland geht der Bestand an früher weit verbreiteten Vogelarten seit Jahren zurück. Bayern setzt sich deshalb für einen stärkeren grenzüberschreitenden Schutz dieser bedrohten Arten ein. Dazu betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München: "Der Schutz der Artenvielfalt hat in Bayern hohe Priorität. Wir dürfen nicht länger zuschauen, wie weitere ehemals weit verbreitete Vogelarten und damit auch ein Stück Heimat verloren gehen. Wir brauchen einen bestmöglichen Schutz dieser Tiere in ganz Europa. Durch die legale und illegale Verfolgung der Vögel innerhalb der EU werden die nationalen Anstrengungen zum Schutz der Tiere konterkariert. Ich halte es für dringend geboten, die in Teilen der EU noch immer zugelassene Bejagung von stark bedrohten Vogelarten generell zu hinterfragen. Wir müssen innerhalb der EU aber insbesondere konsequent gegen eine illegale Bejagung vorgehen. Artenschutz macht an Landesgrenzen nicht halt. Wir haben den Bund aufgefordert, sich bei der EU für einen besseren Schutz stark zu machen." In einem Schreiben an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks fordert Bayern einen entsprechenden Einsatz auf europäischer Ebene, um die noch legale wie auch die illegale Verfolgung von europaweit bestandsgefährdeten Vogelarten einzudämmen. Auch im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie ist ein Engagement hier wichtig.
Vielen bestandsgefährdeten Arten wird im Winterquartier oder auf dem Zug dorthin noch immer massiv nachgestellt - selbst innerhalb der EU. Es ist zu befürchten dass damit die Brutbestände einiger Arten, für die in Bayern und in ganz Europa Bestandsrückgänge zu verzeichnen sind, vielerorts ganz verschwinden. Eine Studie von Birdlife International kommt zu dem Ergebnis, dass rund um das Mittelmeer jährlich etwa 25 Millionen Vögel illegal getötet werden, laut der Studie auch in EU-Staaten wie Italien, Griechenland und Frankreich. Darunter sind auch Arten, deren Bestand in Europa seit 1980 teils drastisch zurückgegangen ist. Betroffen sind von der illegalen Verfolgung etwa der Wiesenpieper, dessen Bestand europaweit um fast 70 Prozent rückläufig ist oder der Ortolan, bei dem der Rückgang sogar rund 90 Prozent beträgt. Daneben können stark rückläufige Arten wie der Kiebitz (Rückgang rund 55 Prozent) oder die Turteltaube (Rückgang rund 80 Prozent) in der EU noch immer legal bejagt werden.
Im Rahmen der insgesamt über 100 bayerischen Artenhilfsprogramme bemüht sich der Freistaat seit Jahren um den Schutz seltener und gefährdeter Brutvogelarten. Im Mittelpunkt steht das Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter, das seit dem Jahr 2013 landesweit am Landesamt für Umwelt (LfU) koordiniert wird. Mit einer neuen Wiesenbrüter-Agenda werden die Bemühungen weiter intensiviert. Tragende Säule ist die bayernweite Koordinierungsstelle am LfU. Sie hält die Fäden in der Hand und ist kompetenter Ansprechpartner für alle Beteiligten. Nach der aktuellen Roten Liste Bayerns gelten von den neun heimischen Wiesenbrüterarten sechs als "vom Aussterben bedroht", darunter der Große Brachvogel und der Rotschenkel. Braunkehlchen und Kiebitz sind "stark gefährdet", der Wiesenpieper steht auf der Vorwarnliste. Auch das Vertragsnaturschutzprogramm wurde für die neue Förderperiode noch stärker an die Bedürfnisse der Wiesenbrüter angepasst und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Bis 2020 stehen insgesamt etwa 225 Millionen Euro für den Vertragsnaturschutz zur Verfügung. Damit können beispielsweise Brachstreifen und eine an die Bedürfnisse der Wiesenbrüter angepasste Nutzung gefördert werden - ein wichtiger Baustein zur Sicherung der bedrohten Vorkommen.