Bayern wieder frei von Raps mit gentechnisch veränderten Bestandteilen
Pressemitteilung Nr. 44/19
Das Umweltministerium hat am 21. Dezember 2018 darüber informiert, dass Spuren von gentechnisch verändertem Raps aus Frankreich in Bayern ausgesät wurden. Der gentechnisch veränderte GT73-Raps hat in der EU keine Zulassung zum Anbau. Insgesamt waren neun Landwirte umfasst. Etwa 110 Hektar Ackerland wurden auf Veranlassung der zuständigen Regierungen umgebrochen. Diese Arbeiten wurden nun rechtzeitig vor der Rapsblüte beendet. Bayerns Felder sind damit wieder frei von Raps mit gentechnisch veränderten Bestandteilen.
Auf den betroffenen Flächen darf bis Juli 2020 kein Raps mehr angebaut werden, um regelmäßige Kontrollen zu ermöglichen. Der Hersteller des Saatguts hat mitgeteilt, dass die betroffenen Landwirte entschädigt werden sollen. Zusätzlich zu den genannten Flächen hat ein Saatgutunternehmen für Sortenvergleichsversuche Raps-Saatgut mit Spuren von GT73 aus einer anderen Partie auf sehr kleinen Parzellen ausgesät. Auch auf diesen Flächen wurden in Bayern die Rapspflanzen vor der Blüte vernichtet.
Vor Beginn der Aussaatsaison wurden in Bayern zudem die Saatgutuntersuchungen der Kulturarten Mais und Soja auf gentechnisch veränderte Bestandteile abgeschlossen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte dabei 90 Mais- und 20 Sojasaatgutproben. Nach drei Jahren ohne Befunde wurden 2019 gentechnisch veränderte Bestandteile in einer Maissaatgutpartie nachgewiesen. Das betroffene Saatgut wurde vom Hersteller vollständig aus dem Handel genommen und ins Erzeugerland zurückgeführt. In den Sojaproben wurden keine gentechnisch veränderten Bestandteile nachgewiesen. Der Freistaat lehnt seit langem Gentechnik auf Feldern ab.
Weitere Informationen zu den Saatgutuntersuchungen gibt es im Internet unter: www.gentechnik.bayern.de