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Die Marktüberwachung stellt sicher, dass Produkte wenn nötig vom Markt genommen werden. Dies bedeutet, dass dieBehörden den Verkauf von Produkten, das sogenannte "Bereitstellen auf dem Markt“ untersagen oder einschränken können. Über derartige Vorgänge informieren die Behörden die Öffentlichkeit, die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten der EU, damit ein potentiell gefährliches oder nicht rechtskonformes Produkt im gesamten europäischen Binnenmarkt gleichermaßen aus dem Verkehr genommen werden kann.
Zielrichtung ist dabei sowohl der Verbraucherschutz als auch das Sicherstellen gleicher und fairer Marktzugangsbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten.
Für den Vollzug des ProdSG und seiner Verordnungen ist im Freistaat Bayern die Gewerbeaufsicht bei den sieben Regierungen zuständig.