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Behörden schützen die Umwelt

Behördenleitfaden Umweltschutz

Umweltschutz in Behörden ist nicht nur wegen seines Verfassungsranges besonders gefordert. Es gilt bei allen Entscheidungen und behördlichem Handeln Gemeinwohl und Umweltschutz ausreichend zu berücksichtigen. Behörden und Kommunen haben vor allem bei der Beschaffung und der Vergabe öffentlicher Aufträge, aber auch beim Betrieb ihrer Liegenschaften vielfältige Möglichkeiten zum Erhalt und zur Verbesserung unserer Lebensgrundlagen wirksam beizutragen.

Die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie fordert von öffentlichen Verwaltungen die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion für Wirtschaft und Gesellschaft. Umweltaspekte sind deshalb ebenso wie die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bedeutung.

Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen

Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der Europäischen Union (EU) – d. h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf ca. 16 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der EU oder 1.500 Mrd. € im Jahr geschätzt. Die Bedeutung öffentlicher Aufträge variiert je nach Mitgliedstaat zwischen 11 und 20 % des jeweiligen nationalen BIP.
Danach ergibt sich für Deutschland (BIP 2004: 2.016,1 Mrd. €) ein jährliches Nachfragevolumen im Öffentlichen Auftragswesen zwischen 220 und 400 Mrd. € und für Bayern (BIP 2004: 357,6 Mrd. €) ein jährliches Nachfragevolumen zwischen 40 und 70 Mrd. €. Staat und Kommunen üben damit eine erhebliche Nachfragemacht zugunsten umweltfreundlicher Produkte, Baustoffe und Dienstleistungen aus.

In Bayern sind nach den "Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen" alle staatlichen Einkäufer gehalten, den Markt nach umweltfreundlichen Alternativen zu erkunden und hierfür ggf. auch finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Zur Kennzeichnung besonders umweltfreundlicher Produkte wurde das deutsche Umweltzeichen, der sog. "Blaue Engel" geschaffen. Auf europäischer Ebene gibt es die sog. EU-Blume. Eine Übersicht über die aktuellen Produktgruppen mit dem blauen Engel bzw. dem EU-Umweltzeichen ist auch den "Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen" beigefügt.

Weiterführende Informationen

Download

  • Leitfaden Umweltschutz in Behörden
  • Rundschreiben von Wirtschafts- und Umweltministerium (barrierearme PDF 30 KB)
  • Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen (PDF, 40 KB)

Links

  • Umweltleitfäden
  • Umweltzeichen der Europäischen Union

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