Huber: Präventionsmaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest werden weiter verstärkt
Neuer Rahmenplan hilft Behörden vor Ort
Pressemitteilung Nr. 144/18
Mit einem neuen Rahmenplan zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstärkt der Freistaat auf allen Verwaltungsebenen die Vorbeugemaßnahmen gegen die Tierseuche. Umweltminister Dr. Marcel Huber betonte dazu heute in München: "Bayern rüstet sich weiter gegen die Afrikanische Schweinepest. Die bayerischen Behörden sind mit dem neuen Rahmenplan umfassend auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Intensive Präventionsmaßnahmen sollen verhindern, dass die Tierseuche in Bayern ausbricht. Sollte die Tierseuche in Deutschland auftreten, müssen wir sehr schnell und konsequent handeln können. Unsere Maßnahmen zur effektiven Abwehr und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben wir in engem Schulterschluss mit den Beteiligten auf den Weg gebracht." Tierseuchenbekämpfung ist eine Staatsaufgabe über alle Verwaltungsebenen hinweg. Der Rahmenplan soll den Behörden vor Ort ein bayernweit einheitliches Vorgehen gegen die ASP ermöglichen. Der Rahmenplan bündelt dazu die notwendigen Informationen für die Vorbereitung auf einen solchen Seuchenfall und die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung. So wird dort unter anderem geregelt, wie beim Festlegen von Restriktionszonen und der Umsetzung der dort notwendigen Maßnahmen vorzugehen ist. Dies umfasst beispielsweise das Vorgehen bei der Einzäunung von besonders betroffenen Gebieten oder der Suche nach verendeten Wildschweinen. Zudem wurden wichtige Informationen und Merkblätter zentral auf der Internetseite des Umweltministeriums zur Verfügung gestellt.
Um den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern zu verhindern, wurde bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehören ein bayernweit koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen und eine enge Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden. Ein wesentliches Instrument ist auch die Reduzierung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung. Für das Jagdjahr 2018/2019 soll daher die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen bestimmter Wildschweine fortgesetzt werden. Insgesamt stehen für das Anreizprogramm 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden zusätzlich verendet aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Auch hierfür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen. Dazu wurden Hinweise für Reisende an Raststätten entlang der Autobahnen und an Flughäfen angebracht sowie sonstige Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit verteilt.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die nur bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Aufgetreten ist die Afrikanische Schweinepest in der Europäischen Union seit 2014. In Deutschland ist bislang kein Fall der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie den aktuellen Rahmenplan finden Sie unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/index.htm.