Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen - Brandenburg und Sachsen
Nach Brandenburg ist nun auch in Sachsen bei Wildschweinen die Afrikanische Schweine-pest festgestellt worden. Das Tier wurde in der Nähe zur polnischen Grenze im Landkreis Görlitz erlegt. Die Seuchenfeststellung erfolgte am 31. Oktober 2020.
Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland in Brandenburg bei einem Wildschwein-Kadaver wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße ist amtlich am 10. September 2020 festgestellt worden.
Die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest laufen in Brandenburg und Sachsen auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann.
Weitere Informationen zu den aktuellen Ausbruchgeschehen finden sich auf den Internetsei-ten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt unter folgenden Links:
- https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
- https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html
Schweinepest-Wildzäune in Nord- und Ostbayern
Die festen Wildzäune zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entlang der Bundesautobahnen im Gebiet der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik sind fertiggestellt.
Detaillierte Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virale Infektionskrankheit. Sie betrifft aus-schließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infekti-onsquelle dar. Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Hunde, findet nicht statt.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Wurstwaren von infizierten Tieren kann nicht zu einer Infektion beim Menschen führen.
Die ASP breitet sich in Europa weiter aus. Seit September 2020 ist Deutschland mit Nach-weisen der ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und seit Oktober 2020 in Sachsen betrof-fen. Weiterhin tritt die ASP derzeit insbesondere in Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Rumä-nien, Slowakei und Serbien sowie im Baltikum, in Russland und der Ukraine auf. Ein aktives ASP-Geschehen gibt es auch in Asien, besonders betroffen ist China.
Neuauflage Rahmenplan zur Bekämpfung der ASP
Um die Behörden vor Ort bestmöglich bei deren Vorbereitungen auf den Seuchenfall zu unterstützen, wurde der bayerische „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ neu aufgelegt und an die aktuelle Lage angepasst.
Merkblatt Afrikanische Schweinepest für Reisende, Transporteure, Berufskraftfahrer, Jäger oder Saisonarbeitskräfte
Klicken Sie auf die Landesflaggen, um das Merkblatt in der jeweiligen Sprache aufzurufen (Download als PDF).


















Verhinderung einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Um den Ausbruch und die Weiterverbreitung der ASP nach Bayern zu verhindern, wurde bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt.
Ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen stellt der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest sicher. Bereits laufende Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung werden fortlaufend intensiviert. Zusätzlich wurde Anfang dieses Jahres ein ASP-Abwehr-Paket beschlossen. Insgesamt rund 350 Kilometer Zaunmaterial wurden seitdem beschafft und der Materialbestand des zentralen Tierseuchenlagers am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgestockt. Zusätzlich läuft die Fertigstellung der Errichtung von Wildschutzzäunen entlang der Bundesautobahnen in den grenznahen Gebieten. Das bestehende Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen wurde für das aktuelle Jagdjahr bayernweit auf Keiler – männliche Wildschweine – ausgeweitet. Zudem wurde die Aufwandsentschädigung in den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien von 20 Euro auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht. Das intensive Monitoring wird in Bayern fortgeführt und es werden verendet aufgefundene, verunfallte und auffällig erlegte Wildschweine auf das ASP-Virus untersucht. Um Reisende zu sensibilisieren wurden außerdem Hinweisschilder an den Raststätten aufgestellt. Um im Seuchenfall in Bayern den innergemeinschaftlichen Handel für bayerische Landwirte – soweit wie möglich – aufrechterhalten zu können, hat Bayern ferner das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchungen ASP" aufgelegt. Die im Rahmen des Freiwilligen Verfahrens erhobenen Untersuchungsergebnisse können im Falle eines ASP-Ausbruchs für die vereinfachten Verbringungsregelungen für Schweine aus Restriktionsgebieten herangezogen werden. Dies kann im ASP-Seuchenfall ein Verbringen von Schweinen aus entsprechenden Betrieben grundsätzlich sofort und ohne weitere Laboruntersuchungen ermöglichen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wo finde ich Informationen zum aktuellen ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen?
Aktuelle Informationen zu den ASP-Ausbrüchen in Brandenburg und Sachsen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucher-schutz des Landes Brandenburg und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhaltunter folgenden Links:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html
Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht.
Gibt es einen Impfstoff?
Nein, derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die ASP.
Darf ich noch in den Wald gehen und Pilze sammeln?
Ja. Die allgemein gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren ist jedoch zu beachten.
Was mache ich, wenn ich ein verendetes Wildschwein finde?
Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort gut ein und melden Sie den Fund der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Wo ist die ASP schon ausgebrochen?
Derzeit tritt die ASP in Europa insbesondere in Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei und Serbien sowie im Baltikum, in Russland und der Ukraine auf. Seit September 2020 ist auch Deutschland mit Nachweisen der ASP bei Wildschweinen betroffen. Darüber hinaus gibt es ein aktives ASP-Geschehen auch in Asien.
Wie ist die ASP bei erkrankten Tieren (Wild- und Hausschweine) zu erkennen?
Die klinischen Erscheinungen können prinzipiell deutlich variieren und bei betroffenen Tieren zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen führen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Besteht bei einem Tier der Verdacht auf derartige nicht zu erklärende, unspezifische Symptome, sollte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde informiert werden. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres.
Wie wird die ASP verbreitet?
Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier, insbesondere Blut ist sehr ansteckend, oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar.
Wie und wo wird der Erreger nachgewiesen?
Zuständige Untersuchungseinrichtung für die Diagnose der ASP in Deutschland ist das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kann den Erreger mit entsprechenden Tests nachweisen.
Welche Maßnahmen ergreift Bayern zur Vorsorge und Überwachung?
Eine wesentliche Maßnahme zur Vorsorge der Einschleppung bzw. Ausbreitung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. In Bayern wird deshalb die Jagd auf Schwarzwild durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur ASP-Prophylaxe mit einer Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro erlegtem Wildschwein in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik sowie 20 Euro pro erlegtem Wildschwein in den übrigen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bezuschusst.
Außerdem wurde bayernweit zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen die Überwachung intensiviert. Auffällig erlegte, verunfallte oder verendet aufgefundene Wildschweine werden bayernweit untersucht. Jäger erhalten für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier.
Bei Hausschweinen wird die Tiergesundheit mittels einer klinischen Untersuchung im Bestand im Rahmen eines ASP-Monitorings überwacht. Bei Freiland- und Auslaufhaltungen von Hausschweinen wird nach den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung insbesondere auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. Verhinderung des direkten und indirekten Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen durch entsprechende Einzäunung/Sicherung des Weideplatzes und der Futtermittel) geachtet.
Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne treffen?
- Meldung verendeter oder krank erscheinender Wildschweine an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
- Kein illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen.
Was können Tierhalter tun, um ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen?
Tierhalter müssen unbedingt die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, wendet sich der Tierhalter an das zuständige Veterinäramt. Dieses nimmt Proben und schickt sie zur Untersuchung an das LGL. Dort wird eine mögliche ASP-Infektion abgeklärt. Die Mitarbeit der Tierhalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem.
Was haben Jäger zu beachten?
- Für eine erfolgreiche ASP-Bekämpfung ist die frühzeitige Erkennung eines Seuchengeschehens besonders wichtig. Dies kann nur durch die konsequente Untersuchung aller tot aufgefundenen WS erreicht werden. Verendet aufgefundene Tiere sollten deshalb unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.
- Wildschweine, die vor der Erlegung auffälliges Verhalten zeigten und Tiere, bei denen beim Aufbrechen Organveränderungen festgestellt wurden, sollten ebenfalls unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.
- Jäger müssen Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd einhalten, besonders im Hinblick auf Aufbruchmaterial, evtl. Desinfektionsmaßnahmen vor Ort. Besondere Vorsicht gilt im Hinblick auf Gegenstände, die Kontakt mit Wildschwein-Blut hatten.
- Strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen), insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig auch Jäger sind.
- Jagdreisen in von ASP betroffene Länder sollten vermieden werden.
- Was können Jäger sonst noch tun?
• Reduktion der Wildschweinpopulation
• Kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Wildschwein-Monitoring)
• Beachtung der Biosicherheit beim Umgang mit aufgefundenen Kadavern
• Unmittelbaren Kontakt der Jagdhunde zu Wildschweinen (Fallwild und erlegte Tiere) nach Möglichkeit vermeiden
• Keine Verwendung von Schwarzwild-Aufbruch, Speiseabfällen, Schlachtresten usw. zur Kirrung
• Speiseabfälle, Essensreste und Abfallprodukte aus der Verwertung von Schwarzwild nicht im Revier entsorgen.
Warum kann das Mitbringen von Fleischprodukten aus anderen Ländern zu einer Ausbreitung der Tierseuche führen?
Das Virus der ASP ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
Die größte Gefahr geht von einer unsachgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen aus.
Deshalb sollten Reisende in jedem Fall dafür sorgen, dass Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus von ASP betroffenen Ländern kommen?
Da das Virus der ASP sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge, die aus von ASP betroffenen Gebieten zurückkehren, ein Risiko dar. Transportfahrzeuge, die aus Russland, Weißrussland oder der Ukraine in das Gebiet der Europäischen Union zurückkehren und die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nicht nachweisen können, müssen dies spätestens an der EU Außengrenze nachholen. Auch Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Betriebe in Mitgliedstaaten angefahren haben, sind danach unbedingt zu reinigen und zu desinfizieren.
Weiterführende Informationen
Wildzäune
Links
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMEL)
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts
- Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten