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Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen

Kühe

Die vom Bayerischen Umweltministerium herausgegebene "Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen" schließt eine Lücke in der nationalen Tierschutzgesetzgebung, die für bayerische Rinderbetriebe bisher bestand. Für Rinder von über 6 Monaten fehlt es an speziellen Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So gilt für diese Tiere lediglich der unbestimmt formulierte § 2 Tierschutzgesetz (sog. Tierhalternorm), nach dem jeder Tierhalter seine Tiere nach deren Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss.
Die nun gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, den Tierhalterverbänden und der Wissenschaft erstellte Bayerische Tierschutzleitlinie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie berücksichtigt dabei auch die Europaratsempfehlungen zur Rinderhaltung. Insbesondere orientiert sich die Leitlinie an den speziellen bayerischen Strukturen der landwirtschaftlichen Rinderhaltung.
Zu Beginn jedes Kapitels bietet die Leitlinie einen schnellen Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Im Weiteren werden Empfehlungen für einen verbesserten Tierschutz gegeben. In den Anlagen erhalten die Leser vertiefte Informationen. Die Mutterkuhhaltung wird an vielen Stellen gesondert berücksichtigt.
Die Kurzfassungen zu den Themenbereichen "Mastrinder" bzw. "Mutterkühe" ermöglichen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Bayerischen Tierschutzleitlinie. Die Kapitelnummern und die zusätzlich angegeben Seitenzahlen beziehen sich auf die Fundstelle in der originalen Tierschutzleitlinie.

Weiterführende Informationen

  • Broschüre Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen

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