Tiergesundheit, -krankheiten und -seuchen
Staatliche Tierseuchenbekämpfung: Aufgaben und Ziele
Die Gesundheit von Tieren ist ein hohes Gut. Dieses gilt es zu schützen, weshalb die Bekämpfung von Tierseuchen eine staatliche Aufgabe darstellt.
Die Tierseuchenbekämpfung erfolgt auf Grundlage des seit dem 21.04.2021 geltenden EU-Tiergesundheitsrechts (AHL), welches das zergliederte gemeinschaftliche Tierseuchenrecht mit seinen zahlreichen Richtlinien, Beschlüssen und Verordnungen in einem transparenten Rechtsrahmen vereinheitlichen und vereinfachen soll.
Das AHL setzt im Vergleich zum bisherigen Rechtsrahmen verstärkt auf die Prävention von Tierseuchen und misst insbesondere der Verantwortung der Tierhalter eine zentrale Rolle bei.
Hierdurch wird dem Ansatz, dass es sich bei der Tierseuchenbekämpfung um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt, entsprochen.
Allgemein
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tierkrankheiten A–Z
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tierkrankheiten
AviÄre Influenza (klassische GeflÜgelpest)
Die Aviäre Influenza (ugs. auch „Vogelgrippe“) bezeichnet eine durch Influenza A Viren ausgelöste Infektion beim Wild- und Hausgeflügel. Zu einer Erkrankung kommt es in aller Regel dann, wenn Viren der Subtypen H5 oder H7 beteiligt sind.S
Die hochpathogene Form dieser Subtypen kann die äußerst ansteckende und oft tödlich verlaufende „Geflügelpest“ auslösen. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem für Hühnervögel haltende Betriebe mit dramatischer Klinik und enormen wirtschaftlichen Einbußen einhergeht.
Häufig gestellte Fragen - FAQ´s
Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Aktuelle Informationen zur Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Rahmenplan Afrikanische Schweinepest (ASP)
