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Glauber: Weiterer Schritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bundesrat stimmt Antrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten zu

Pressemitteilung Nr. 15/23

Datum: 10.02.2023

Der Bundesrat hat heute eine Initiative Bayerns angenommen, mit der der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter beschleunigt werden soll. Dazu betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in München: "Der Bundesrat hat heute grünes Licht für noch mehr Sonnenenergie in Deutschland gegeben. Unser Ziel ist es, den Ausbau aller erneuerbaren Energien deutlich voranbringen. Die derzeitige Energiekrise infolge des brutalen Angriffskriegs in der Ukraine sowie der Klimaschutz erfordern einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. Mit der Bundesratsinitiative soll es zukünftig leichter möglich werden, Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten zu errichten. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Hochwasserschutz weiter forciert werden. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag gefordert, sich zügig mit dem Antrag zu befassen."

 

Die Bundesratsinitiative sieht vor, das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes anzupassen. So soll der Weg geebnet werden für eine Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. In einem nächsten Schritt muss die Bundesregierung nun innerhalb von sechs Wochen den Gesetzesantrag unter Darlegung ihrer Auffassung dem Bundestag zuleiten. Anschließend wird der Antrag im Bundestag behandelt.

 

Nach der geltenden bundesrechtlichen Rechtslage lassen sich Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet praktisch kaum realisieren. Denn die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich bedarf nach der aktuellen Gesetzeslage der Durchführung einer Bauleitplanung. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet ist aber derzeit grundsätzlich untersagt und auch die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen liegen in der Praxis meist nicht vor. Die derzeit geltende Verhinderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ist aber fachlich häufig nicht gerechtfertigt, da in vielen Fällen Gründe des Hochwasserschutzes der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht entgegenstehen. Denn die Anlagen führen oftmals nicht zu einer Versiegelung des Bodens und verhindern damit auch nicht das Versickern von Hochwasser. Auch der Hochwasserabfluss wird durch die meisten Anlagen nicht beeinträchtigt.

 

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