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Glauber: Bürokratieabbau für E-Autos ist überfällig

Bund schafft Pflicht für Grüne Plakette ab

Pressemitteilung Nr. 151/25

Datum: 27.10.2025

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßt die vom Bund angekündigte Aufhebung der Plakettenpflicht für E-Fahrzeuge: "Elektroautos sind leise und umweltfreundlich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer umweltfreundlichen Verkehrswende. Die Entscheidung des Bundes, die Plakettenpflicht für E-Fahrzeuge abzuschaffen, war überfällig. Dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in eine Umweltzone einfahren dürfen, moderne E- und Hybridfahrzeuge mit einem E-Kennzeichen dafür aber eine Plakette benötigen, war von Anfang an nicht nachvollziehbar. Daher hatte ich schon bei der ehemaligen Bundesregierung für eine entsprechende Rechtsänderung geworben. Ich freue mich, dass der Bund den Vorschlag nun endlich aufgreift. So wird Rechtsklarheit in ganz Deutschland geschaffen." In Bayern wurde bereits vor einigen Jahren entschieden, dass Fahrten mit E-Kennzeichen ohne Plakette in bayerischen Umweltzonen von der Polizei nicht mehr geahndet werden.

 

Darüber hinaus fordert Glauber von der Bundesregierung, in einem zweiten Schritt zügig eine generelle Überprüfung der fast 20 Jahre alten Plakettenregelung und der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) einzuleiten: "Die Umweltzonen haben vor zehn bis 15 Jahren wirkungsvoll zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Die Kfz-Zulassungsdaten zeigen uns aber, dass mittlerweile fast alle Fahrzeuge eine grüne Plakette haben. Die Wirkung von grünen Umweltzonen geht von Jahr zu Jahr immer weiter zurück, weil fast alle Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette am Ende ihrer Nutzungsdauer angekommen sind. Damit sind immer weniger Fahrzeuge von der Regel betroffen. Eine Verbesserung der Luftqualität durch die veraltete Plakettenregelung ist in den Berechnungsmodellen daher kaum noch nachweisbar. Gleichzeitig bleibt der Aufwand für die Fahrzeughalter, die Plaketten insbesondere beim Fahrzeugkauf und beim Kennzeichenwechsel anschaffen zu müssen, und der Kontrollaufwand für die Behörden weiterhin bestehen. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stimmt hier einfach nicht mehr. Mit einer Neuregelung durch den Bund kann auf verschiedenen Ebenen deutlich Bürokratie abgebaut werden."

 

Für die Einfahrt in Umweltzonen deutscher Städte ist nach den Regelungen der 35. BImSchV derzeit noch grundsätzlich eine Kennzeichnung des Fahrzeugs mit einer Grünen Plakette erforderlich. Das gilt auch für Elektro-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeuge, obwohl sie – sofern vom Halter gewünscht – ein E am Ende des Kennzeichens tragen und dadurch leicht erkennbar sind.

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