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Glauber: Weitere bayerische Gebiete ausgeschlossen

Grundlegende Beschleunigung des Endlagersuchverfahrens notwendig

Pressemitteilung Nr. 160/25

Datum: 03.11.2025

Mit dem heute veröffentlichten zweiten Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) werden weitere Gebiete als ungeeignet für ein Endlager eingestuft. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Mit dem heute veröffentlichten Arbeitsstand ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung endlich so weit gegangen, wie wir dies bereits mit dem Zwischenbericht Teilgebiete 2020 erwartet hätten. Die bayerischen Gebiete, die die BGE jetzt erst aus dem Rennen genommen hat, hätten schon viel früher entfallen können. Wir erwarten, dass die übrigen Gebiete in Bayern jetzt rasch weiter geprüft und aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Denn es gilt weiterhin: Bei der Suche nach einem Endlager muss die Sicherheit an oberster Stelle stehen. Nur ein Einschluss der hochradioaktiven Abfälle in einer geologisch stabilen, dichten, massiven und viele Millionen Jahre alten Gesteinsformation wird die geeignete Sicherheit für eine weitere Million Jahre gewährleisten. Solche Gesteinsformationen sind in Bayern nach derzeitiger Erkenntnis des Bayerischen Geologischen Dienstes nicht vorhanden. Eine Behälterlösung lehnt Bayern ab. Eine Garantie für dichte Behälter über einen Zeitraum von einer Million Jahre gibt es nicht."

 

Rund 5 Prozent der bisherigen Teilgebiete in Bayern sind weiterhin nicht ausgeschlossen. Die BGE betrachtet im Verfahren immer noch die aus bayerischer Sicht ungeeignete Granitplutone in den östlichen Landesteilen von Oberfranken, der Oberpfalz und von Niederbayern sowie das Tongebiet um Neu-Ulm in Schwaben. Das kleine Salzgebiet im nördlichen Unterfranken wurde noch nicht bearbeitet.

 

Grundsätzlich fordert Bayern vom Bund eine grundlegende und umfassende Beschleunigung des laufenden Suchverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Glauber: "Die vom Bund begonnene Optimierung des Standortauswahlverfahrens darf nicht nur eine Scheinbeschleunigung auf dem Papier sein. Allein die Bergwerkserkundung optional zu stellen, reicht nicht aus. Entscheidend ist eine schnelle Eingrenzung des Verfahrens nur noch auf die aussichtsreichsten Gesteinsformationen. Kristallinvorkommen mit ihren Rissen und Klüften schließen ein sicheres Endlager aus. Hierfür ist der Bund in der Pflicht, die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Für Spekulation ist keine Zeit mehr. Die Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort sollte spätestens bis Mitte dieses Jahrhunderts abgeschlossen sein. Bis ein Endlager zur Verfügung steht, werden oberirdische Zwischenlager benötigt. Der hierfür aktuell unbestimmte Zeitraum ist nicht akzeptabel.“

 

Bayern steht der bundesweiten Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mit großer Verantwortung gegenüber. Der Freistaat begleitet die Suche konstruktiv und kritisch. Dabei steht der Freistaat eng an der Seite der Regionen.

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