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Glauber: Christstollen kein To-Go Produkt

Kurswechsel des Bundes beim Verpackungsrecht dringend erforderlich

Pressemitteilung Nr. 164/25

Datum: 12.11.2025

Mit Blick auf die im kommenden Jahr in Kraft tretende EU-Verpackungsverordnung drängt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf einen Kurswechsel des Bundes – hin zu mehr Realitätssinn und weniger Bürokratie. Anlass ist die Einstufung von Christstollen als To-Go-Produkt durch den Bund mit der Folge, dass für die Verpackung eine zusätzliche Abgabe fällig wird. "Die Einstufung eines Christstollens als To-Go-Produkt ist fernab jeder Realität. Ein Weihnachtsstollen in dieser Größe ist kein Snack für unterwegs. Es ist ein traditionelles Weihnachtsgebäck, das zu Hause im Kreis der Familie genossen wird. Die Verpackung dient dem Schutz und Transport, nicht dem Sofortverzehr. Der Christstollen gehört nicht in die To-Go-Schublade. Die aktuellen Regelungen zu Einwegplastik und Verpackungen sind völlig praxisfremd und müssen zurückgenommen werden", erklärte Glauber heute in München. "Das hilft weder der Umwelt noch der Wirtschaft. Wir fordern den Bund auf, die überbordenden Regelungen für handwerkliche Kleinbetriebe und Direktvermarkter aufzuheben. Wir müssen die Wirtschaft stärken und nicht mit zusätzlicher Bürokratie und finanziellen Auflagen belasten. Bäckereien und kleine Produzenten sind längst an der Grenze dessen, was sie noch leisten können." Mit einem entsprechenden Schreiben hat sich Umweltminister Thorsten Glauber an Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt.

 

Die Einordnung von Christstollen als To-Go-Produkt erfolgte im August 2025 durch das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt hat festgelegt, dass ein in Folie verpackter Christstollen mit einem Gewicht von 750 Gramm unter das Einwegkunststofffondsgesetz fällt. Der Einwegkunststofffonds wurde geschaffen, um Hersteller kunststoffhaltiger Verpackungen, aus denen Lebensmittel unmittelbar heraus verzehrt werden, durch eine weitere Abgabe an den Entsorgungskosten zu beteiligen.

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