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Glauber: Hochwasserschutz auf Bundesebene soll gestärkt werden

Bayern fordert "überragendes öffentliches Interesse"

Pressemitteilung Nr. 167/24

Datum: 28.11.2024

Hochwasserschutz soll auf Bundesebene zum "überragenden öffentlichen Interesse" werden. Diese Forderung bekräftigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München im Vorfeld der anstehenden Umweltministerkonferenz: "Die massiven Hochwasser in diesem Jahr sind uns allen noch in Erinnerung. Die tragischen Todesfälle und die enormen Schäden haben großes Leid verursacht. Wir müssen deshalb den Hochwasserschutz weiter stärken. Bayern fordert dazu auf der Umweltministerkonferenz, den Hochwasserschutz zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Durch diese Änderung im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bekäme der Hochwasserschutz deutschlandweit ein viel stärkeres Gewicht. Hochwasserschutzmaßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und schützen erhebliche Sachwerte. Hochwasserschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang und zählt zu den elementaren Aufgaben des Staates zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge."  Der aktuell vorliegende Entwurf des Bundes, mit dem das Wasserhaushaltsgesetz im Bereich Hochwasserschutz weiterentwickelt werden soll, sieht eine entsprechende Regelung bislang nicht vor.

 

Um den Hochwasserschutz auf Landesebene weiter zu stärken, plant das Umweltministerium unabhängig davon eine Änderung des Bayerischen Wassergesetzes. Dort soll ebenfalls festgeschrieben werden, dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

 

Daneben wollen die Länder auf der Umweltministerkonferenz die langfristige finanzielle Unterstützung des Bundes für große Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms verbessern. Dazu fordern die Länder den Bund auf, die Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2025 auf mindestens 100 Millionen Euro aufzustocken – von aktuell geplanten 34 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen sind erforderlich, um den Abschluss von Bauverträgen zur Umsetzung besonders wichtiger Vorhaben wie geplant vorantreiben zu können. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm enthält überregional wirkende Maßnahmen, die mit besonderer Priorität umgesetzt werden sollen.

 

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