Glauber: Grünes Licht für Novelle des Wassergesetzes
Kommunen werden beim Hochwasserschutz entlastet
Pressemitteilung Nr. 173/25
Der Ministerrat hat heute grünes Licht gegeben für die Behandlung des neuen Bayerischen Wassergesetzes im Landtag. Dazu betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Wir schaffen das modernste Wassergesetz in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz wollen wir den Hochwasserschutz verbessern, die Trinkwasserversorgung weiter stärken und Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Insbesondere die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs wird den Verwaltungsvollzug erleichtern. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorgt dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe über alle Ebenen hinweg. Dabei wollen wir die Kommunen finanziell deutlich entlasten." Dazu wurde im Rahmen der nun abgeschlossenen Verbändeanhörung eine Neuregelung in das Gesetz eingefügt, die das bisherige System der Beteiligtenleistungen im Hochwasserschutz ändern soll. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung auf vertraglicher Basis bei bis zu 50 Prozent liegen. Im Vergleich zur bestehenden Praxis werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Kern der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts für Grundwasser. "Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet", so Glauber. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Die Regelungen zum Wassercent sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, so dass sich der erste Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 erstreckt. Ab 2027 ist das Kalenderjahr maßgebliche Bemessungsgrundlage. Bei der Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Bescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt.
Auch zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Bayern enthält das Gesetz Neuregelungen. So wird beispielsweise gesetzlich festgelegt, dass die Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben.
