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Glauber: Tierheim-Förderrichtlinie wird neu aufgelegt

Unterstützung von Tierheimen ist wichtige Aufgabe zur Stärkung des Tierschutzes

Pressemitteilung Nr. 187/23

Datum: 15.11.2023

Die Förderung von Tierheimen in Bayern wird deutlich erweitert. Jetzt treten die entsprechenden Änderungen der Neuauflage der bayerischen Tierheim-Förderrichtlinie in Kraft. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren." Im Rahmen des Förderprogramms bezuschusst der Freistaat Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen und im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

 

Mit der neuen Tierheim-Förderrichtlinie wurden die Fördermöglichkeiten für Tierheime deutlich erweitert und vereinfacht. Beispielsweise sind Bau- und Sanierungsarbeiten künftig auch dann förderfähig, wenn sie nur mittelbar zur Verbesserung der Unterbringung von Heimtieren dienen. Dadurch können auch Bau- und Sanierungsarbeiten von Lager- und Waschräumen bezuschusst werden. Zudem sind nun auch Neu- und Anbauten von Tierheimen förderfähig.  Auch die Fördermöglichkeiten von Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen wurden aufgenommen, so dass größere Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler und Ausstattungen für Quarantäne- und Krankenstationen gefördert werden können.

 

Darüber hinaus wurde das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Die Antragstellung wird dadurch komfortabler und leichter und kann insbesondere unabhängig von einem Stichtag während des gesamten Kalenderjahres erfolgen. Damit sind auch noch in diesem Jahr Anträge möglich. Das Förderverfahren wird weiterhin einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut. Die neue Förderrichtlinie tritt am 16. November 2023 in Kraft.

 

Die Richtlinie sowie Antragsunterlagen werden auf der Homepage der Regierung von Oberfranken zur Verfügung gestellt, verfügbar über folgendem Link www.stmuv.bayern.de/tierheimfoerderung.htm.

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