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Glauber: Neue Vollzugshinweise zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Weniger Bürokratie für die Tafeln

Pressemitteilung Nr. 21/23

Datum: 17.02.2023

Mit neuen bayerischen Vollzugshinweisen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wird die Rechtssicherheit für die Tafeln weiter erhöht. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten brauchen wir einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Arbeit der Tafeln ist dabei von unschätzbar großem Wert. Bei den Tafeln arbeiten viele Ehrenamtliche für das Wohl unserer Mitmenschen. Deshalb sollten ihnen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden auferlegt werden, die für die Lebensmittelsicherheit nicht relevant sind. Die neuen Vollzugshinweise bedeuten weniger Bürokratie für die Tafeln. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tafeln für ihren großartigen Einsatz."

 

Neue Rechtsvorgaben des Bundes sehen seit dem 31. Dezember 2022 eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vor. Danach müssen der zuständigen Behörde Informationen über die Rückverfolgbarkeit spätestens 24 Stunden nach Aufforderung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format elektronisch übermittelt werden können. Dies dient insbesondere einer vereinfachten Auswertbarkeit der Informationen für die zuständigen Überwachungsbehörden.

 

Die gesetzliche Regelung sieht die Möglichkeit von Ausnahmen vor, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten für Lebensmittelunternehmer geboten erscheint und mit den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit vereinbar ist. Von dieser Möglichkeit wurde zugunsten von Tafeln in Bayern Gebrauch gemacht. Bayerische Tafeln genügen der gesetzlichen Pflicht, wenn sie die Lieferscheine nach Aufforderung elektronisch, beispielsweise als Foto, an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde übermitteln. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Einzelfall ist für die Tafeln nicht erforderlich.

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