Glauber: Windenergie in Deutschland weiter ausbauen
EU-Wiederherstellungsverordnung außer Kraft setzen / Anträge im Bundesrat eingebracht
Pressemitteilung Nr. 21/26
Bayern will den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben. Der Freistaat hat dazu zwei Initiativen im Bundesrat eingebracht, um die Windenergie in ganz Deutschland flächendeckend voranzubringen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte heute im Bundesrat in Berlin: "Die Folgen des Kriegs im Nahen Osten kann jeder im Moment finanziell spüren. Ökoenergien sind Freiheitsenergien. Mit jedem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze gewinnen wir an Unabhängigkeit, auch für unsere Wirtschaft. Der Krieg im Iran ist ein erneuter Auslöser, um hier weiter voranzuschreiten. Es ist jetzt höchste Zeit für den raschen Ausbau Erneuerbarer Energien. Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Wir müssen auch die Windenergie gemeinsam mit den Menschen weiter voranbringen. Und zwar zügig. Jede neue Windenergieanlage bringt uns mehr Freiheit und Unabhängigkeit. Unser gemeinsames Ziel muss sein, unsere Stromversorgung in eine klimaneutrale, krisensichere und stabile Zukunft zu führen. Dazu fordern wir die Einführung einer zusätzlichen EEG-Wind-Sonderausschreibung für 2026 mit einem Ausschreibungsvolumen von 5000 Megawatt. Wir brauchen einen regional ausgewogenen Ausbau der Windenergie. Genehmigte und weit fortgeschrittene Projekte sollen so zügig umgesetzt und der Ausbau der Windenergie an Land wirksam gestärkt werden. So gibt es mehr Planungssicherheit." Zudem fordert Bayern, dass das EEG-Förderregime so ausgerichtet wird, dass ein regional ausgewogener Ausbau der Windenergie gewährleistet bleibt und keine strukturellen Fehlanreize entstehen.
Darüber hinaus wurde vom Freistaat Bayern ein Antrag zur EU-Wiederherstellungsverordnung eingebracht. Der Bundesrat soll darin die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Außerkraftsetzung der Wiederherstellungsverordnung, mindestens aber für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung einzusetzen. Glauber: "Die Wiederherstellungsverordnung ist in ihrer derzeitigen Fassung zu komplex und nicht praxisgerecht. Sie ist mit erheblichen finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Zentrale Begriffe und Anforderungen bleiben unklar und die Fristen sind unrealistisch. Das ist keine Basis für ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander von EU, Bund und Ländern. Wir haben die Verordnung seit Beginn des Umsetzungsprozesses auf Bundes- und EU-Ebene wiederholt kritisiert. Der heutige Antrag ist ein weiterer Anlauf, um die EU-Wiederherstellungsverordnung außer Kraft zu setzen."
Die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung sind mit strengen Überwachungs- und Berichtspflichten verbunden. Das bringt für die ohnehin stark belasteten Verwaltungen einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Deshalb ist eine angemessene finanzielle Beteiligung von EU- sowie von Bundesseite bei der Umsetzung der Verordnung unabdingbar. Nach aktuellem Stand sieht die EU allerdings keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen vor. Im Gegenteil: Der Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sieht sogar vor, dass sich die Rahmenbedingungen für den kooperativen Naturschutz zukünftig wesentlich verschlechtern.
Die beiden erwähnten Initiativen finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1062/to-node.html
