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Glauber: Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren

Kleine Betriebe entlasten und regionale Strukturen stärken

Pressemitteilung Nr. 23/23

Datum: 02.03.2023

Kleine Betriebe entlasten und regionale Strukturen stärken: Mit der Neuordnung der Fleischhygienegebühren will Bayern kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützen. Dazu hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingereicht, der heute in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt wurde. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wir wollen die kleinen, vielfältigen und regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten. Über 1500 unserer Betriebe sind kleine Schlachtbetriebe. Sie stehen für Innovation, Tradition, Regionalität und Tierwohl. Unser Ziel ist es, das ehrbare Metzgerhandwerk zu unterstützen. Wir wollen die Vielfalt der Lebensmittel in Bayern stärken. Eine hofnahe Schlachtung eröffnet den Tierhaltern und Metzgern eine gute Möglichkeit der Direktvermarktung. Die hofnahe Schlachtung bedeutet auch weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz. Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, dürfen nicht länger finanziell so stark belastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet diesen Wettbewerbsnachteil für kleine Betriebe. Wir ziehen als Staatsregierung an einem Strang für den Tierschutz, für unsere Landwirte, regionale Strukturen und starke Kommunen."

 

Derzeit werden in weniger als 100 Betrieben über 90 Prozent der Tiere geschlachtet. Demgegenüber stehen rund 1.500 kleine Betriebe mit geringen Schlachtzahlen. Die Fleischhygienegebühren werden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier erhalten, beispielsweise 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.

 

Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet.

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